Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 

Wortmeldung: GRe Dr. Sklarek, Berchtold, Dr. Reißfelder-Zessin, Jaquet, Klinger, Vilgertshofer, Deschler, Pahl

 

Nach eingehender Diskussion über den Zeitpunkt der Schwimmbadöffnung ist man sich einig, dass, sobald die Sicherheitsmaßnahmen gelockert werden, das Sommerbad geöffnet werden solle.


Beschluss:

 

1.      Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö/0030/XV. WP

 

2.      Der Gemeinderat beschließt für die Badesaison 2020 folgende Änderungen:

 

2.1   Alle Eintrittskarten werden unverändert beibehalten.

2.2   Die Satzung wird um eine Saisonbadekarte für die Badesaison 2020, die sich nach der restlichen verbleibenden Saison berechnet, ergänzt.

Daneben ist der Bezug der üblichen Saisonkarte zum Normalpreis von 120,00€ für Personen, die das Schwimmbad unterstützen möchten, weiterhin möglich.

 

3.    Der Gemeinderat beschließt die Gebührensatzung für das Schwimmbad Gauting wie

       folgt:

 

Der Gemeinderat beschließt:

 

Die Gemeinde Gauting erlässt aufgrund der Art. 1,2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch § 5 Abs. 7 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737) geändert worden ist folgende 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für das Schwimmbad Gauting vom 03.05.2016 :

 

§ 1

1. § 2 (Gebührensätze) erhält folgende neue Fassung:

 

Es werden die folgenden Benutzungsgebühren erhoben:

 

(1) Einzelkarte

 

Erwachsene

6,00 €

Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren, Auszubildende, Schüler und Studenten, Bundesfreiwilligendienst- und Freiwillige Wehrdienst-leistende (entsprechend den Regelungen des § 3)

 

 

2,50 €

 

 

(2) Abendkarte

 

Nur für Erwachsene ab 17.00 Uhr

3,50 €

 

 

(3) Mehrbäderkarten

 

10-Bäderkarte für Erwachsene

50,00 €

10-Bäderkarte für Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren, Auszubildende, Schüler und Studenten, Bundesfreiwilligendienst- und Freiwillige Wehrdienstleistende (entsprechend den Regelungen des § 3)

 

 

20,00 €

 

 

(4) Saisonkarten für eine volle Badesaison

(von Mitte 15. Mai bis 7.September 2020)

 

Erwachsene

100,00 €

Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren, Auszubildende, Schüler und Studenten, Bundesfreiwilligendienst- und Freiwillige Wehrdienstleistende (entsprechend den Regelungen des § 3)

 

 

45,00 €

 

 

Familien

Unter diese Regelung fallen auch Kinder über 18 Jahre, wenn diese in Ausbildung oder im Bundesfreiwilligendienst stehen und Freiwillige Wehrdienstleistende (entsprechend den Regelungen des § 3)

 

  • Zwei Elternteile mit eigenen Kindern bis 18 Jahre

135,00 €

  • Ein Elternteil mit eigenen Kindern bis 18 Jahre

100,00 €

 

Die vorstehenden Preise der Saisonbadekarten reduzieren sich in der Badesaison 2020 im Verhältnis um die bis zur tatsächlichen Saisonöffnung bereits verstrichenen Tage. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf volle Eurobeträge.

 

 

Sommerferienkarte für Schüler bis 18 Jahre

20,00 €

 

 

(5) Kinder bis zu 6 Jahren

Für Kinder bis zu 6 Jahren in Begleitung Erwachsener sind keine Benutzungsgebühren zu entrichten

 

(6) Sonstige Gebühren:

Für das Ausstellen einer Ersatzkarte bei Kartenverlust von Saison-

karten wird eine Verwaltungsgebühr von 10 € erhoben.

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt ausschließlich für die Badesaison 2020.

 

Ausgefertigt,

Gauting den

 

 

Dr. Brigitte Kössinger

Erste Bürgermeisterin

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt diese Satzung auszufertigen und zu veröffentlichen,