Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GRe Dr. Sklarek, Berchtold, Dr. Reißfelder-Zessin, Jaquet, Klinger, Vilgertshofer, Deschler, Pahl
Nach eingehender Diskussion über den Zeitpunkt der Schwimmbadöffnung ist man sich einig, dass, sobald die Sicherheitsmaßnahmen gelockert werden, das Sommerbad geöffnet werden solle.
Beschluss:
1.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der
Beschlussvorlage Ö/0030/XV. WP
2.
Der Gemeinderat beschließt für die Badesaison 2020
folgende Änderungen:
2.1
Alle Eintrittskarten werden unverändert
beibehalten.
2.2
Die Satzung wird um eine Saisonbadekarte für die
Badesaison 2020, die sich nach der restlichen verbleibenden Saison berechnet,
ergänzt.
Daneben ist der Bezug der üblichen Saisonkarte zum Normalpreis von
120,00€ für Personen, die das Schwimmbad unterstützen möchten, weiterhin
möglich.
3. Der Gemeinderat beschließt die
Gebührensatzung für das Schwimmbad Gauting wie
folgt:
Der
Gemeinderat beschließt:
Die Gemeinde Gauting erlässt aufgrund der
Art. 1,2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt
durch § 5 Abs. 7 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737) geändert
worden ist folgende 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für das Schwimmbad
Gauting vom 03.05.2016 :
§ 1
1. § 2 (Gebührensätze) erhält folgende neue
Fassung:
Es werden die folgenden Benutzungsgebühren erhoben:
(1) Einzelkarte |
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Erwachsene |
6,00 € |
Kinder und Jugendliche von 6 bis 18
Jahren, Auszubildende, Schüler und Studenten, Bundesfreiwilligendienst- und
Freiwillige Wehrdienst-leistende (entsprechend den Regelungen des § 3) |
2,50 € |
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(2) Abendkarte |
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Nur für Erwachsene ab 17.00 Uhr |
3,50 € |
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(3)
Mehrbäderkarten |
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10-Bäderkarte für Erwachsene |
50,00 € |
10-Bäderkarte
für Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren, Auszubildende, Schüler und
Studenten, Bundesfreiwilligendienst- und Freiwillige Wehrdienstleistende
(entsprechend den Regelungen des § 3) |
20,00 € |
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(4) Saisonkarten
für eine volle Badesaison (von Mitte 15.
Mai bis 7.September 2020) |
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Erwachsene |
100,00 € |
Kinder und
Jugendliche von 6 bis 18 Jahren, Auszubildende, Schüler und Studenten,
Bundesfreiwilligendienst- und Freiwillige Wehrdienstleistende (entsprechend
den Regelungen des § 3) |
45,00 € |
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Familien Unter diese
Regelung fallen auch Kinder über 18 Jahre, wenn diese in Ausbildung oder im
Bundesfreiwilligendienst stehen und Freiwillige Wehrdienstleistende
(entsprechend den Regelungen des § 3) |
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135,00 € |
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100,00 € |
Die vorstehenden Preise der Saisonbadekarten
reduzieren sich in der Badesaison 2020 im Verhältnis um die bis zur
tatsächlichen Saisonöffnung bereits verstrichenen Tage. Es erfolgt eine
kaufmännische Rundung auf volle Eurobeträge. |
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Sommerferienkarte
für Schüler bis 18 Jahre |
20,00 € |
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(5) Kinder bis zu 6 Jahren
Für Kinder bis zu 6 Jahren in Begleitung
Erwachsener sind keine Benutzungsgebühren zu entrichten
(6) Sonstige Gebühren:
Für das Ausstellen einer Ersatzkarte bei
Kartenverlust von Saison-
karten wird eine Verwaltungsgebühr von 10 €
erhoben.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer
Bekanntmachung in Kraft und gilt ausschließlich für die Badesaison 2020.
Ausgefertigt,
Gauting den
Dr. Brigitte Kössinger
Erste Bürgermeisterin
4. Die Verwaltung
wird beauftragt diese Satzung auszufertigen und zu veröffentlichen,