Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Knape, GRin Köhler, GRin Klinger
Beschluss:
Zu dem im Bauvorbescheidsantrag
nach den Plänen des Architektenbüros Türmer GmbH, mit Eingangsstempel der
Gemeinde vom 20.05.2020, gestellten
Fragenkatalog wird wie folgt Stellung genommen bzw. das gemeindliche Einvernehmen
erteilt:
1. Fügt sich das in den beiliegenden Plänen
dargestellte und beschriebene Vorhaben nach Art (Wohnen) der baulichen Nutzung
in die Eigenart der näheren Umgebung ein und ist damit nach § 34 BauBG
zulässig?
Ja.
Einer Ausnahme von der Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 2 BauGB wird
zugestimmt.
2. Fügt sich das in den beiliegenden Plänen
dargestellte und beschriebene Vorhaben mit dem Einzelhaus mit zwei
Wohneinheiten und seinen Abmessungen (Länge 17,875 m, Breite 11,15 m,
Grundfläche* 199,31 m2) in die Eigenart der näheren Umgebung ein und ist damit
nach § 34 BauBG zulässig?
* "Grundfläche" ohne Balkone,
Vordächer, Terrassen, Garagen, Stellplätze und Zufahrten
Ja.
Einer Ausnahme von der Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 2 BauGB wird
zugestimmt.
3. Fügt sich das in den beiliegenden Plänen
dargestellte und beschriebene Vorhaben mit dem Einzelhaus mit zwei
Wohneinheiten mit seinen Höhen (Wandhöhe ausgehend vom Bestandsgelände
gemittelt 6,46 m; Wandhöhe vom geplanten neuen Gelände 6,00 m; Firsthöhe ausgehend
vom Bestandsgelände gemittelt 9,89 m; Firsthöhe vom geplanten neuen Gelände
9,43 m) in die Eigenart der näheren Umgebung ein und ist damit nach § 34 BauBG
zulässig?
Ja.
Einer Ausnahme von der Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 2 BauGB wird
zugestimmt.
4. Ist die in den beiliegenden Plänen
dargestellte und beschriebene Geländeanpassung zulässig?
Ja.
Einer Ausnahme von der Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 2 BauGB wird
zugestimmt.
5. Ist die in den beiliegenden Plänen
dargestellte Situierung der Doppelgarage und 2 Stellplätzen zulässig?
Ja. Es wird zu bedenken gegeben, dass bei dieser Anordnung die
Stellplätze und Garagen nicht unabhängig voneinander anfahrbar sind.
Hinweis: Die Stellplätze müssen eine Größe von 2,80
m x 5,50 m gemäß aktueller gemeindlicher Stellplatzsatzung einhalten.
Im Bauantrag sind die Fahrradstellplätze
gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung einzutragen.
Das natürliche und
das künftige Gelände mit Höhenkoten sind in allen Ansichten der Planung
einzutragen.