Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag nach den Plänen der Kermer Architekten, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 22.05.2020 wird das gemeindliche Einvernehmen erklärt.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der Firsthöhe nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 14/Unterbrunn.

 

Die erforderliche Ausnahme gemäß § 31 Abs. 1 BauGB wird befürwortet, da gemäß Festsetzung Nr. 3.2 die max. zulässigen Bauhöhen überschritten werden dürfen, wenn dies städtebaulich und gestalterisch vertretbar ist und das Luftfahrtrecht in Bezug auf die Sonderflughafennutzung nicht beeinträchtigt werden. Laut Antragsteller wurde die Höhenentwicklung mit dem Luftamt abgesprochen.

Die Grundzüge der Planung werden hierdurch nicht berührt.

 

Es sind nur optisch durchlässige Einfriedungen mit Metalloberflächen bis zu einer Höhe von 2,0 m zulässig.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.

 

Die Gemeinde empfiehlt:

 

-       bei geeigneter Dachneigung eine Begrünung vorzusehen

-       eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen

-       die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen

 

 

Da der Bebauungsplan eine Grünordnung festsetzt, ist folgendes zu beachten:

 

Stellungnahme Umwelt:

 

An den Parkplätzen sollte Feldahorn gepflanzt werden, da dieser eine geringere Höhe erreicht, eine sehr gute Salzverträglichkeit aufweist sowie intensive Sonneneinstrahlung

und Trockenheit gut verträgt.

 

Die Pflanzungen sind ausschließlich mit Gehölzen der standortheimischen Vegetation

durchzuführen. Die Gehölze müssen den Gütebestimmungen des Bundes deutscher Baumschulen (BdB) und der DIN 18916 entsprechen.

 

Die Pflanzungen sind fachgerecht zu pflegen, vor entwicklungshemmenden Einflüssen,

insbesondere vor Wildverbiss zu schützen und auf Dauer zu erhalten. Ausgefallene

Gehölze sind art- und qualitätsgleich zu ersetzen.

 

Die Ausführung der Pflanzung hat innerhalb der ersten Pflanzperiode nach Fertigstellung

der Erschließungsfläche bzw. nach Bezugsfertigkeit zu erfolgen.

 

Zur Minimierung der von der Außenbeleuchtung ausgehenden Störwirkungen auf nachtaktive Insekten ist auf eine Beleuchtung mit insektenfreundlichen Leuchtmitteln, bspw. LED-Leuchten, die nach oben hin abgeschirmt sind, zu achten.