Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der Firsthöhe nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 14/Unterbrunn.
Die erforderliche
Ausnahme gemäß § 31 Abs. 1 BauGB wird befürwortet, da gemäß Festsetzung Nr. 3.2
die max. zulässigen Bauhöhen überschritten werden dürfen, wenn dies
städtebaulich und gestalterisch vertretbar ist und das Luftfahrtrecht in Bezug
auf die Sonderflughafennutzung nicht beeinträchtigt werden. Laut Antragsteller
wurde die Höhenentwicklung mit dem Luftamt abgesprochen.
Die Grundzüge der
Planung werden hierdurch nicht berührt.
Es sind nur optisch durchlässige
Einfriedungen mit Metalloberflächen bis zu einer Höhe von 2,0 m zulässig.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu
versickern.
Die Gemeinde empfiehlt:
-
bei geeigneter Dachneigung eine Begrünung
vorzusehen
-
eine insektenfreundliche Bepflanzung der
Gärten/Freiflächen
- die Nutzung von
Photovoltaik-/Solaranlagen
Da der Bebauungsplan eine Grünordnung festsetzt, ist folgendes zu
beachten:
Stellungnahme
Umwelt:
An den Parkplätzen sollte Feldahorn gepflanzt werden, da dieser eine geringere Höhe erreicht, eine sehr gute Salzverträglichkeit aufweist sowie intensive Sonneneinstrahlung
und Trockenheit gut verträgt.
Die Pflanzungen
sind ausschließlich mit Gehölzen der standortheimischen Vegetation
durchzuführen. Die
Gehölze müssen den Gütebestimmungen des Bundes deutscher Baumschulen (BdB) und
der DIN 18916 entsprechen.
Die Pflanzungen
sind fachgerecht zu pflegen, vor entwicklungshemmenden Einflüssen,
insbesondere vor
Wildverbiss zu schützen und auf Dauer zu erhalten. Ausgefallene
Gehölze sind art-
und qualitätsgleich zu ersetzen.
Die Ausführung der Pflanzung hat innerhalb der ersten Pflanzperiode nach Fertigstellung
der Erschließungsfläche bzw. nach Bezugsfertigkeit zu erfolgen.
Zur Minimierung
der von der Außenbeleuchtung ausgehenden Störwirkungen auf nachtaktive Insekten
ist auf eine Beleuchtung mit insektenfreundlichen Leuchtmitteln, bspw.
LED-Leuchten, die nach oben hin abgeschirmt sind, zu achten.