Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Gartenhauses, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 22.05.2020, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Errichtung eines Nebengebäudes nicht den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 46 / Gauting. Die
erforderliche Ausnahme gemäß § 31 Abs. 1 BauGB wird befürwortet, da die
Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu
versickern.
Die Gemeinde empfiehlt:
- zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage
- eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen
- die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen