Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Moser, GR Dr. Sklarek, GR Jaquet, GRin Köhler, GR Brucker,

GR Egginger und GRin Klinger


Beschluss:

 

1.         Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Druck­sache Ö 0037) vom 29.05.2020 zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 9/BUCHEN­DORF für das Sondergebiet Erwerbs- und Handelsgärtnerei entlang der Neurieder Straße.

 

2.         Der Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 9/BUCHENDORF gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu ändern.

 

3.         Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 218, 218/1, 218/2, 218/3, 227/6, 227/7 und 216 Tfl., Gemarkung Buchendorf. Die Änderung erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 9-1/BUCHENDORF für das Sondergebiet Erwerbs- und Handels­gärtnerei entlang der Neurieder Straße.

 

4.         Ziel der Änderung des Bebauungsplans Nr. 9/BUCHENDORF ist, den betriebsbeding­ten temporären Bedarf an zusätzlichen Unterkünften für Saisonarbeiter zu decken. Gleichzeitig sollen Regelungen für Anlagen zur Nutzung von Solarenergie sowie der bereits genehmigte und errichtete Löschwassertank im nordöstlichen Bereich des

Ge­biets aufgenommen werden.

 

5.         Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird der Planungsverband Äußerer Wirt­schaftsraum München beauftragt.

 

6.         Zur Übernahme der der Gemeinde durch die Änderung des Bebauungsplans entstan­denen und entstehenden Kosten ist mit dem Bauherrn ein städtebaulicher Vertrag ab­zuschließen.

 

7.         Der Bauausschuss nimmt den vorliegenden ersten Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 9-1/BUCHENDORF zustimmend zur Kenntnis.

 

8.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Änderung des Bebauungs­plans öffentlich bekannt zu machen und das Änderungsverfahren entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuchs im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung und Umweltbericht durchzuführen.