Sitzung: 23.06.2020 BA/002/XV.WP
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: Ö/0037/XV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Moser, GR Dr. Sklarek, GR Jaquet, GRin Köhler,
GR Brucker,
GR Egginger und GRin Klinger
Beschluss:
1. Der
Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache
Ö 0037) vom 29.05.2020 zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 9/BUCHENDORF für
das Sondergebiet Erwerbs- und Handelsgärtnerei entlang der Neurieder Straße.
2. Der
Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 9/BUCHENDORF gemäß § 2 Abs. 1
BauGB zu ändern.
3. Das
Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 218, 218/1, 218/2, 218/3, 227/6,
227/7 und 216 Tfl., Gemarkung Buchendorf. Die Änderung erhält die Bezeichnung
Bebauungsplan Nr. 9-1/BUCHENDORF für das Sondergebiet Erwerbs- und Handelsgärtnerei
entlang der Neurieder Straße.
4. Ziel
der Änderung des Bebauungsplans Nr. 9/BUCHENDORF ist, den betriebsbedingten
temporären Bedarf an zusätzlichen Unterkünften für Saisonarbeiter zu decken.
Gleichzeitig sollen Regelungen für Anlagen zur Nutzung von Solarenergie sowie
der bereits genehmigte und errichtete Löschwassertank im nordöstlichen Bereich
des
Gebiets aufgenommen werden.
5. Mit
der Ausarbeitung der Planunterlagen wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum
München beauftragt.
6. Zur
Übernahme der der Gemeinde durch die Änderung des Bebauungsplans entstandenen
und entstehenden Kosten ist mit dem Bauherrn ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.
7. Der
Bauausschuss nimmt den vorliegenden ersten Planentwurf zum Bebauungsplan Nr.
9-1/BUCHENDORF zustimmend zur Kenntnis.
8. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Änderung des Bebauungsplans
öffentlich bekannt zu machen und das Änderungsverfahren entsprechend den
Vorschriften des Baugesetzbuchs im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB
ohne Umweltprüfung und Umweltbericht durchzuführen.