Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

  1. Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0044) vom 04.06.2020 zur Änderung des Bebauungsplan Nr. 45/STOCKDORF für den Bereich der Annette-Kolb, Rosegger- und Ina-Seidel-Straße.

 

  1. Der Bauausschuss beschließt, für das im Lageplan umrandete Gebiet den Bebauungsplan Nr. 45/STOCKDORF für den Bereich der Annette-Kolb, Rosegger- und Ina-Seidel-Straße für den gesamten Geltungsbereich zu ändern.

 

  1. Ziel der Änderung des Bebauungsplans Nr. 45/STOCKDORF für den Bereich der Annette-Kolb, Rosegger- und Ina-Seidel-Straße ist, die Festsetzung hinsichtlich der baulichen Gestaltung der Dachflächen mittels Dachgauben und Zwerchgiebel neu festzulegen, welche im Bereich der Zwerchgiebel aufgrund deren Ausbildung eine höhere Wandhöhe (max. 6m) mit sich bringt als dies nach Bebauungsplan bisher zulässig ist.

Wegen der Einheitlichkeit der Bebauungspläne des Dichterviertels wird hier die identische Festsetzung vorgesehen, die aus ähnlichem Grund im Bebauungsplan

Nr. 34/STOCKDORF vorgesehen wurde.

Die Bauwerberin zu den Bauanträgen der Roseggerstraße 3 und Heimstraße 42

sollte im Gegenzug zu der für sie nun vorzunehmenden Bebauungsplanänderung

in einer Tektur ihre Planungen anpassen.

Mit ihr wurde bereits gesprochen bezüglich der Anpassung der Bauanträge.

 

  1. Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt, sofern es nicht bei einer einfachen textlichen Änderung bleiben kann, die von der Verwaltung vorgenommen werden kann.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Änderung des Bebauungsplans öffentlich bekannt zu machen und das Änderungsverfahren entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchzuführen.