Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach den Plänen
des Architekten Werner Hofmaier, mit
Eingangsstempel der Gemeinde vom 15.06.2020,
wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ)
1 und der Fällung von zu erhaltend festgesetzten Bäumen nicht den Festsetzungen
des Bebauungsplanes Nr. 113 / GAUTING.
Der erforderlichen Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Überschreitung der GRZ 1 wird zugestimmt, da sich die Überschreitung durch Anrechnung der Terrassenflächen ergibt, welche im Bebauungsplan nicht berücksichtigt werden.
Die erforderliche Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Fällung von zu erhaltend festgesetzten Bäumen wird befürwortet (siehe Stellungnahme SG 27).
Als Ersatzpflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, heimische Bäume, Sträucher und Obstbäume auf den unbebauten Flächen zu pflanzen.
Der Freiflächengestaltungsplan soll Bestandteil der Baugenehmigung
werden.
Einfriedungen sind in einer Höhe von höchstens 1,30 m Höhe als
sockellose Holzzäune mit senkrechter Lattung oder als Maschendraht mit
Hinterpflanzung auszuführen.
Hecken sind bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die
Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes
zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der
Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze
über einer Höhe von 2,00 m).
Oberflächenbefestigungen dürfen nur mit wasserdurchlässigen Belägen
versehen werden.
Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen
Grundstück zu versickern.
Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu
integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der
Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die
öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.
Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und
Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920
und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen)
anzuordnen.
Die Gemeinde empfiehlt:
- zur
Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und - bei geeigneter
Dachneigung, insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen
- eine
insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen
- die Nutzung von
Photovoltaik-/Solaranlagen