Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GRin Köhler, GR Deschler, GR Eck, GR Jaquet, GR Dr. Sklarek
Beschluss:
Frage 1:
Ist unter Einhaltung
der vorgeschriebenen GRZ von 0,4 eine weitere Bebauung des Grundstückes mit
Erschließung über den Eremitenweg grundsätzlich möglich?
Nein, da der
Bebauungsplan hier keinen Bauraum vorsieht.
Frage 2:
Kann der Lage des
geplanten Gebäudes mit Erschließung über den Eremitenweg zugestimmt werden?
siehe Frage 1
Frage 3:
Wird einer Befreiung
der maximalen Traufhöhe auf 8,50 m zugestimmt?
siehe Frage 1
Das Vorhaben entspricht wegen Errichtung eines Gebäudes außerhalb eines
Bauraumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 46 / GAUTING.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet, da für diesen Teil
des Grundstückes kein Bauraum vorgesehen ist und somit die Grundzüge der
Planung berührt werden. Ziel des Bebauungsplanes war und ist es den Hang von
Bebauung freizuhalten.
Mit Zulassung der
Befreiung bestünde Nachahmungsgefahr für alle im Bebauungsplangebiet
befindlichen Grundstücke mit der Konsequenz, dass die betroffenen Festsetzungen
aufgeweicht und ggfs. zukünftig funktionslos würden mit der Folge, dass das
ursprüngliche Planungskonzept zunichte gemacht werden würde.