Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

Von dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Hans Keilhofer, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 19.06.2020, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der Geschossflächenzahl und Abweichung von den Baugrenzen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 41 / GAUTING.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB für die Überschreitung der Geschossflächenzahl wird befürwortet, da es sich um eine geringfügige Abweichung handelt und diese städtebaulich vertretbar ist. Es gibt zwei Bezugsfälle.

 

Der erforderlichen Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB für die Abweichung von den Baugrenzen wird zugestimmt, da es sich um geringfügige Überschreitungen handelt. In der Umgebung gibt es zahlreiche geringfügige Abweichungen von den Baugrenzen.

 

 

Einfriedungen entlang der Staatsstraße dürfen als Staketen- oder Maschendraht bis zu einer Höhe von 1,00 m ausgeführt werden, ansonsten bis 1,30 m, Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig. Ausgenommen innerhalb der Sichtdreiecke.

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.

 

Die Gemeinde empfiehlt:

 

-       zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen

-       eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen

-       die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen