Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Knape, GR Brucker
Beschluss:
Von dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Unterstellhäuschens mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 22.06.2020 wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Errichtung
eines Nebengebäudes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 46 / Gauting. Die erforderliche Ausnahme
gemäß § 31 Abs. 1 BauGB wird befürwortet, da die Grundzüge der Planung nicht
berührt werden.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB
· 0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und
· 2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).
Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Die Gemeinde empfiehlt:
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zur
Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage
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eine
insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen
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die
Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen