Rechtswidrigkeit der Stimmenthaltung

 

Mit Bezugnahme auf die Stimmenthaltung eines Ratsmitglieds in der 6. Sitzung des Gemeinderats am 22.09.2020 weist die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger darauf hin, dass nach Art. 48 GO Abs. 1 Satz 3 sowie § 31 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Gemeinde Gauting sich kein Mitglied der Stimme enthalten darf.

Art. 48 GO Abs. 2 regelt ferner, dass der Gemeinderat ein Ordnungsgeld bis zu 250,00 Euro im Einzelfall verhängen kann.