Die Erste Bürgermeisterin Fr. Dr. Kössinger stellt die ordnungsgemäße Ladung fest.

 

 

GR Moser äußert, dass die Fraktion Bündnis 90 Die Grünen einen Dringlichkeitsantrag zur Behandlung des Gesamtverkehrskonzepts in der heutigen Sitzung des Bauausschusses gestellt hat. Diese Thematik sei jedoch nicht auf die Tagesordnung gesetzt worden. Die Erste Bürgermeisterin erklärt, dass durch die Verwaltung geprüft worden ist, inwieweit hier eine Dringlichkeit gegeben ist. Sie zitiert die E-Mail-Nachricht der Geschäftsleiterin Frau Wendt vom 14.08.2020 an GR Moser:

 

„Dringlich ist eine Angelegenheit, gleichgültig ob eigener oder übertragener Wirkungskreis, dann, wenn die durch die Nichtbehandlung eintretende Verzögerung eine Schädigung gemeindlicher Interessen oder Nachteile für die Allgemeinheit oder für einzelne befürchten ließe, wobei geringfügige Beeinträchtigungen nicht ausreichen. Ein solcher „Not“fall liegt nur dann vor, wenn ein schwerer und praktisch nicht wiedergutzumachender Schaden für die Gemeinde droht. Auf die tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeit der zu behandelnden Frage kommt es hierbei nicht an. Ist die Entscheidung über den Einzelfall hinaus von Bedeutung, so sind an das Maß der Dringlichkeit besonders hohe Anforderungen zu stellen.

Die von Ihnen beantragten, sich ggf. aus dem Gesamtverkehrskonzept folgenden Maßnahmen, erfüllen die oben aufgeführten Anforderungen an die Dringlichkeit nicht.

Diese Auffassung wird durch die Rechtsaufsicht im Landratsamt Starnberg geteilt. Der Antrag kann daher nicht als Dringlichkeitsantrag in der Sitzung des Ferienausschusses behandelt werden.“