Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Antrag auf
Schnittmaßnahme des Antragstellers mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 05.08.2020, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen der Schnittmaßnahme eines „zu
erhaltenden“ festgesetzten
Baumes um 1/3 nicht den
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 156 /
GAUTING.
Die erforderliche Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.