Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Antrag auf isolierte Befreiung nach den Plänen der Antragstellerin, mit Eingangsstempel der
Gemeinde vom 27.07.2020, wird zustimmend
Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Errichtung einer Nebenanlage nicht den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 46 / GAUTING. Gemäß Festsetzung Nr. 2 können Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO
ausnahmsweise zugelassen werden.
Da bereits mehrere
Nebenanlagen zugelassen wurden (z.B. Fl.Nrn. 804/19, 837/4, 809, 850/4) und die
Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann die erforderliche Ausnahme
gemäß § 31 Abs. 1 BauGB befürwortet werden.
Bei
Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB
·
0,50 m
Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m
Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu
versickern.
Die Gemeinde empfiehlt:
-
zur Gartenbewässerung den Einbau einer
Regenwassersammelanlage und - bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei
Garagen - eine Begrünung vorzusehen
-
eine insektenfreundliche Bepflanzung der
Gärten/Freiflächen
-
die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen