Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Berchtold, GRin Köhler
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach den Plänen der Architektin Annette von Czettritz, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 05.08.2020,
wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB mit folgenden
Maßgaben erklärt:
Die Zulässigkeit des begünstigten Vorhabens sowie ggfs. schädliche
Umwelteinwirkungen sind durch das Landratsamt mit seinen Fachbehörden zu
überprüfen.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu
versickern.
Die Gemeinde
empfiehlt:
-
bei geeigneter
Dachneigung eine Begrünung vorzusehen
-
eine
insektenfreundliche Bepflanzung der Freiflächen
-
die
Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen