Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Zu den im Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen des Architekten Roland Messmer, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 12.08.2020, gestellten Fragen wird wie folgt Stellung genommen bzw. das gemeindliche Einvernehmen erklärt / nicht erklärt:

 

  1. Ist der Neubau eines Einfamilienhauses in der dargestellten Form möglich:

 

-       zwei Vollgeschosse (EG, OG), ohne Dachgeschoss

-       Grundfläche Wohnhaus 199,35 m² (18,50m x 10,50m + 5,10m x 1,00m)

-       Grundfläche Terrasse (nicht überdeckt) 67m², Pool 23m²

-       Wandhöhe 6,51m

-       flachgeneigtes Walmdach, 15° DN, Firsthöhe 7,91m

 

Nein, da sich im maßgeblichen Quartier kein Wohngebäude mit einer vergleichbaren Grundfläche und Firsthöhe findet.

 

 

  1. Ist der Neubau einer Doppelgarage in der dargestellten Form möglich

 

-       Grundfläche 46,2m² (7,00m x 6,60m) mit Flachdach

 

Ja

 

 

Beim Bauantrag sind das natürliche und das künftige Gelände mit Höhenkoten in allen Ansichten der Planung einzutragen.

 

Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).

 

Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.

 

Die Gemeinde empfiehlt:

 

-       zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und - bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen

-       eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen

-       die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen