Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu den im Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen des
Architekten Roland Messmer, mit
Eingangsstempel der Gemeinde vom 12.08.2020,
gestellten Fragen wird wie folgt Stellung genommen bzw. das gemeindliche
Einvernehmen erklärt / nicht erklärt:
- Ist der Neubau eines Einfamilienhauses
in der dargestellten Form möglich:
-
zwei
Vollgeschosse (EG, OG), ohne Dachgeschoss
-
Grundfläche
Wohnhaus 199,35 m² (18,50m x 10,50m + 5,10m x 1,00m)
-
Grundfläche
Terrasse (nicht überdeckt) 67m², Pool 23m²
-
Wandhöhe
6,51m
-
flachgeneigtes
Walmdach, 15° DN, Firsthöhe 7,91m
Nein, da sich im maßgeblichen
Quartier kein Wohngebäude mit
einer vergleichbaren Grundfläche und Firsthöhe findet.
- Ist der Neubau einer Doppelgarage in
der dargestellten Form möglich
-
Grundfläche
46,2m² (7,00m x 6,60m) mit Flachdach
Ja
Beim Bauantrag
sind das natürliche und das künftige Gelände mit Höhenkoten in allen Ansichten
der Planung einzutragen.
Einfriedungen sind
als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu
integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der
Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die
öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.
Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen
Grundstück zu versickern.
Zum Schutz des
Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die
Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von
Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde empfiehlt:
- zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und - bei
geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen
- eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen
- die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen