Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GRin Köhler, GR Eck


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Jochen Friker, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 14.08.2020, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erklärt.

 

Das Vorhaben liegt in dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 134 / GAUTING und widerspricht aufgrund der Art der Nutzung (Überwiegen der Wohnnutzung im vorgesehenen Mischgebiet) dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan. Da dieser jedoch keine Planreife besitzt, ergibt sich die Beurteilung des Vorhabens nach § 34 BauGB.

 

Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.

 

Die Gemeinde empfiehlt:

 

-       zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen

-       eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen

-       die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen