Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GRin Köhler, GR Eck
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach
den Plänen des Architekten Jochen Friker, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 14.08.2020, wird das gemeindliche Einvernehmen
nach § 36 BauGB erklärt.
Das Vorhaben liegt in dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 134 / GAUTING und widerspricht aufgrund der Art der Nutzung (Überwiegen der Wohnnutzung im vorgesehenen Mischgebiet) dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan. Da dieser jedoch keine Planreife besitzt, ergibt sich die Beurteilung des Vorhabens nach § 34 BauGB.
Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu
versickern.
Die Gemeinde empfiehlt:
-
zur Gartenbewässerung den Einbau einer
Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung - insbesondere bei
Garagen - eine Begrünung vorzusehen
-
eine insektenfreundliche Bepflanzung der
Gärten/Freiflächen
- die Nutzung von
Photovoltaik-/Solaranlagen