Bürgerversammlungen:

 

GR Berchtold merkt an, dass bei der Anmeldung für die Teilnahme an Bürgerversammlungen der Gemeinde auf der Internet-Seite der Gemeinde nach der eigenen Email-Adresse und der Telefonnummer gefragt wird. Er fragt, ob mit diesem Verfahren die Belange des Datenschutzes gewährleistet sind. Herr Röming erklärt, dass nur eine von beiden Daten bei der Anmeldung angegeben werden muss.