Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Sachvortrag: Herr Kreisbrandrat Peter Bauch

Ergänzende Ausführungen: Herr Stefan Merkl, 1. Kommandant FF Unterbrunn

 

Wortmeldung: GRe Eck, Dr. Ilg, Dr. Sklarek, Derksen, Köhler, Rindermann, Ebner, Vilgertshofer, Luft

 

Hinterfragt werden:

-       die Förderfähigkeit eines HLF 20, falls das Fahrzeug aufgrund seiner Größe in dem Feuerwehrhaus nicht eingestellt werden darf (Einhaltung der DGUV).

-       Die Höhe der Umbaukosten zur Vergrößerung der Abstellfläche für das Fahrzeug

 

In der Diskussion wird darauf hingewiesen, dass sich die in DIN 14092-1 (DGUV) festgelegten Mindestmaße für Abstellflächen eines Fahrzeugs auf Neubauten beziehe.

Für bestehende Gebäude gelte, dass 0,5 m Abstand (auch bei geöffneten Türen der Einsatzfahrzeuge) über die gesamte Fahrzeuglänge zu festen Teilen der Umgebung verbleiben müsse.

Zur Überprüfung habe man den HLF 20 der FF Gauting in Unterbrunn abgestellt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass ein Regal an der Wand entfernt und die Holztreppe versetzt werden müsse.

Eine Besichtigung vor Ort mit Kreisbrandrat Peter Bauch bestätigte obige Überprüfung bzgl. Raumgröße; notwendige Versetzung der Treppe und Entfernung des Regals.

 

Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger informiert, dass die Regierung von Obb. bereits signalisiert habe, dass für das Fahrzeug HLF 20 Fördermittel gewährt werden.

 

Nachdem keine schriftliche Aussage hierzu vorliege, haben einige Ratsmitglieder Bedenken geäußert, dass bei Nichteinhaltung der nach DGUV festgelegten Mindestabstände die Förderung entfalle und dadurch eine Erweiterung des Gebäudes notwendig werde. Die Umbaukosten sollten vor der Entscheidung über die Beschaffung eines HLF 20 ermittelt werden.

 

GR Dr. Ilg weist darauf hin, dass ein positiver Förderbescheid der Regierung von Oberbayern keine arbeitsrechtliche Freigabe darstellt. Das DGUV-Regelwerk 205-008 fordert im Falle eines HLF 20 einen 12,5 m langen Stellplatz nicht nur für Neubauten, sondern auch für zu erweiternde Stellplätze. Daher ist der Gemeinde im Falle einer kürzeren Stellplatzlänge eine arbeitsrechtliche Klärung mit der DGUV nahezulegen.

 

GR Ebner schlägt vor, die Beschlussvorlage dahingehend zu ergänzen, dass die Höhe der Umbaukosten (Regal/Spinde und Holztreppe) auf 35.000 Euro (wie ursprünglich im HFA vorgestellt) begrenzt werde und die Beschaffung unter dem Vorbehalt der Zusage für die Fördermittel erfolge.

 

GR Moser stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, den Umfang der notwendigen baulichen Maßnahmen vor der Entscheidung über die Beschaffung eines HLF 20 zu prüfen.

 

Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger stellt den Antrag von GR Moser zu Abstimmung.

 

Es ergeht folgender

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, die Entscheidung über die Beschaffung eines HLF 20 zurückzustellen, bis der Umfang der baulichen Maßnahmen geprüft worden ist.

 

Ja 14  Nein 15

 

Die 1. Bürgermeisterin stellt den auf Vorschlag von GR Ebner geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Beschluss:

 

1.      Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö 0033 und dem Empfehlungsbeschluss des HFA.

2.      Der Gemeinderat beschließt die Ersatzbeschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges 20 (HLF 20) für die Freiwillige Feuerwehr Unterbrunn und beauftragt die Verwaltung, das Vergabeverfahren für die Beschaffung eines HLF 20 durchzuführen, nachdem sie von der Regierung von Oberbayern einen Fördervorbescheid erhalten hat.

3.      Gegebenenfalls notwendige Umbaumaßnahmen sind auf maximal 35.000 Euro zu begrenzen.

4.      Der Gemeinderat stimmt der Hinzuziehung eines Beratungs- und Ausschreibungsbüros für die Beschaffung des Fahrzeuges zu und beauftragt die Verwaltung, hierzu alles Notwendige zu veranlassen.

5.      Der Gemeinderat beschließt die Veräußerung des ersatzbeschafften Fahrzeuges, sobald die Auslieferung und die feuerwehrtechnische Abnahme des Neufahrzeuges erfolgt ist.