Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Begründung des Antrags: GR Mc Fadden
Wortmeldungen: GRe Eck, Egginger, Vilgertshofer
Es wird vorgeschlagen, auch den federführenden Kommandanten bei der Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans mit einzubeziehen und den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen.
Es wurde ebenfalls die Bitte geäußert, das Thema Neubau eines Feuerwehrhauses öffentlich zu behandeln, wenn keine datenschutzrechtlichen Gründe entgegenstünden.
Zur Verdeutlichung, dass bei der Bedarfsplanung alle Feuerwehrhäuser im Gemeindegebiet mit einbezogen werden, soll der entsprechende Punkt im Beschlussvorschlag geändert werden.
Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger greift die Vorschläge auf und stellt den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschluss:
1.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Vorlage
Ö/0054.
2.
Der Gemeinderat beschließt:
Die Verwaltung beauftragt ein unabhängiges Gutachterbüro unter Einbeziehung des
Kreisbrandrates und des federführenden Kommandanten mit der Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes
Der Bedarfsplan muss mindestens enthalten:
• Gefährdungs- und Risikoanalyse im Sinne des BayFwG Art I Abs.1 für unser
Gemeindegebiet
• Schutzzieldefinitionen
• Soll-Analyse
• Ist-Analysen
• Abgleich Ist/Soll
• Personalverfügbarkeitsanalysen
• Fahrzeugbemessungen und -konzepte
• Einbeziehung der Feuerwehrhäuser
• Analysen des Einsatzaufkommens
• Analyse, welche finanziellen Optionen sich für die
Gemeinde aus BayFwG Art. 2
und Art 3. (Aufgaben der Landkreise
und des Staates) ergeben
• Für Gauting und alle Ortsteile, für alle Feuerwehren