Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Begründung des Antrags: GRin Pahl

 

GRin Pahl informiert, dass sich Pkt. 1 des Beschlussvorschlags mit den Ausführungen der Verwaltung in der Beschlussvorlage erledigt habe.

Im Wortlaut zu Pkt. 2 des Beschlussvorschlags gemäß Antrag soll „noch im Kalenderjahr 2020“ mit „im Februar 2021“ ersetzt werden.

 

Des Weiteren bittet sie, allen Ratsmitgliedern eine Liste mit allen gemeindeeigenen Grundstücken zur Verfügung zu stellen.

 

Wortmeldung: GRe Klinger, Jaquet, Hundesrügge, Moser, Brucker, Dr. Sklarek

 

GR Platzer M stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung über die Punkte 2 und 3 (bzw. nunmehr 1 und 2) getrennt abzustimmen.

 

GRin Klinger äußert sich irritiert zu Pkt. 2 des Antrags. Sie führt aus, dass es der Gemeinde bereits heute an Betreuungsplätzen mangele und diese Situation sich weiterhin verschlechtere. Mit dem vorhandenen gemeindeeigenen Grundstück an der Wiesmahdstraße, für das die Errichtung eines Kindergartens im Bebauungsplan Nr. 71-1/GAUTING (seit 1975 rechtsverbindlich) vorgesehen sei, könne man mittelfristig die Situation entschärfen. Es sei nicht zielführend, die Planung zu verzögern.

Grundsätzlich stimme sie zu, dass auch darüber hinaus weitere Möglichkeiten zu eruieren seien, um weiter steigende Bedarfe zu decken.

 

GRin Hundesrügge spricht sich gegen den Standort aus, da die Wiesmahdstraße eine Sackgasse sei und viele Eltern ihre Kinder mit dem Pkw zur Einrichtung fahren. Aus ihrer Sicht sei ein Standort innerhalb des Bebauungsplan 100 vorteilhafter.

 

Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger stellt die Punkte 1 und 2 des Beschlussvorschlags gemäß Gemeinschaftsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, FDP, MiFü82131 und SPD einzeln zur Abstimmung.


Beschluss:

 

1.      Lage und Größe (Anzahl der Gruppen) sowie mögliche Alternativstandorte oder Maßnahmen zur Kapazitätssteigerung bzw. besseren Auslastung in den bestehenden Kinderbetreuungseinrichtungen werden im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens vom Gemeinderat erneut diskutiert und bis spätestens Februar 2021 beschlossen.

 

Ja 18  Nein 10

 

2.      Bis zur Neuberatung und Neufassung eines Beschlusses zur weiteren Vorgehensweise werden die internen und externen Planungen zum Projekt im Sinne eines Moratoriums „ruhen“.

Ja 20  Nein 8