Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Sachvortrag: Frau Münster, Verkehrsmanagerin Landratsamt Starnberg

 

Der PowerPoint-Vortrag ist dieser Niederschrift beigefügt.

 

Wortmeldung: GRe Eck, Dr. Ilg, Dr. Sklarek, Kössinger B, Hundesrügge, Platzer M, Egginger, Köhler

 

Frau Münster informiert über das Ergebnis nachstehender Prüfaufträge wie folgt:

 

Einrichtung einer Busverbindung von Oberbrunn nach Unterbrunn

Ergebnis: Busverbindung für Ausschreibung in 2023 vorgesehen.

 

Verbesserung der ÖPNV-Anbindung nach München für die Ortsteile Münchner Berg, Buchendorfer Berg sowie Buchendorf

Ergebnis: Kein zusätzlicher Halt für X910; Halt an der Würmbrücke ist zentral. Ein weiterer Halt ist für diese Schnellverbindung nicht möglich.

Zudem wird angemerkt, dass keine weiteren Buskapazitäten bei den beiden U-Bahnhöfen vorhanden seien.

 

GR Eck ist der Meinung, dass der Fahrplan der Buslinien verbessert werden könnte. Seine Vorschläge sind in einem Schreiben zusammengefasst und werden an Frau Münster zur Prüfung weitergeleitet.

 

Des Weiteren wird nachgefragt, ob eine verbesserte Anbindung an die KIM vorgesehen sei.

Nach Auskunft von Frau Münster werden weitere Fahrzeiten im Zuge der Ausschreibung in 2023 mitberücksichtigt.

 

Die vorliegenden Fahrgastzahlen der vergangenen Jahre zeigen einen stetigen Anstieg der Fahrgäste auf allen Linien.


Beschluss:

 

1.      Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö/0098).

 

2.      Der Gemeinderat stimmt der Neuausschreibung der MVV-Regionalbuslinien 906, 936, 949 und 955 zum Fahrplanwechsel im Dezember 2021 mit einer Vertragslaufzeit von 8 Jahren wie im Sachverhalt dargestellt zu.

 

3.      Die Gemeinde Gauting übernimmt die auf die Gemeinde fallenden Defizitanteile an den vorgenannten Regionalbuslinien entsprechend der Regelungen zur Finanzierung des ÖPNV-Angebotes im Landkreis Starnberg (Beschluss des Kreistages vom 30.03.2020 (BV 0739/2014-2020/STA).

 

4.      Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt, die hierfür notwendige Vereinbarung mit dem Landkreis zu treffen.