Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Brucker


Beschluss:

 

Zu den im Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen des Architekten Andreas Beier mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 14.09.2020, gestellten Fragen wird wie folgt Stellung genommen, bzw. das gemeindliche Einvernehmen erklärt / nicht erklärt:

 

1.    Ist das Bauvorhaben hinsichtlich Art der baulichen Nutzung bauplanungsrechtlich zulässig?

 

Ja, wenn der Immissionsschutz eingehalten wird. Da sich auf dem Grundstück (Fl.Nr. 719/0) eine Schreinerei befindet, wird zur abschließenden Beurteilung ein Immissionsschutzgutachten notwendig.

 

 

2.    Ist das Bauvorhaben hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung bauplanungsrechtlich zulässig?

 

Nein.

 

Das Vorhaben fügt sich nach Art (Büro/Praxis Nutzung + Wohnen) der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.

 

Das Bauvorhaben erreicht eine Grundfläche von 363 m², eine First- und Wandhöhe von 9,00 m und eine E + 2 Geschossigkeit.
Das Vorhaben fügt sich somit im Zusammenspiel Grundfläche – Geschossigkeit - Firsthöhe nicht in die Umgebungsbebauung ein.

 

 

Beim Bauantrag sind das natürliche und das künftige Gelände mit Höhenkoten in allen Ansichten der Planung einzutragen.

 

Der Stellplatzbedarf richtet sich nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung.