Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Brucker
Beschluss:
1.
Ist das
Bauvorhaben hinsichtlich Art der baulichen Nutzung bauplanungsrechtlich
zulässig?
Ja, wenn der
Immissionsschutz eingehalten wird. Da sich auf dem Grundstück (Fl.Nr. 719/0) eine
Schreinerei befindet, wird zur
abschließenden Beurteilung ein Immissionsschutzgutachten notwendig.
2.
Ist das
Bauvorhaben hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung bauplanungsrechtlich
zulässig?
Nein.
Das Vorhaben fügt sich nach Art (Büro/Praxis
Nutzung + Wohnen) der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.
Beim Bauantrag sind
das natürliche und das künftige Gelände mit Höhenkoten in allen Ansichten der
Planung einzutragen.
Der
Stellplatzbedarf richtet sich nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung.