Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Von dem Antrag auf Kronenrückschnitt der Robinie Nr. 1906 des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 31.08.2020, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Kronenrückschnitts eines „zu erhaltenden“ eingestuften Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 113 / GAUTING.

 

Der erforderlichen Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).