Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Antrag auf
Kronenrückschnitt der Robinie Nr. 1906 des Antragstellers, mit Eingangsstempel
der Gemeinde vom 31.08.2020, wird
zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Kronenrückschnitts eines „zu erhaltenden“ eingestuften Baumes
nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 113 / GAUTING.
Der erforderlichen
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).