Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach den Plänen
der Architektin, Stefanie Kuhlmey, mit
Eingangsstempel der Gemeinde vom 20.08.2020,
wird zustimmend Kenntnis
genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Unterschreitung der Wandhöhe, Abweichung
von den Gestaltungsvorschriften (Dachneigung, Verhältnis Länge zu Breite
Hauptbaukörper) und Abweichung von der Lage der Garage nicht den Festsetzungen
des Bebauungsplanes
Nr. 19 / UNTERBRUNN.
Die Baugrenzen des Bebauungsplans werden eingehalten.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB für die Unterschreitung der Wandhöhe wird
befürwortet, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Die erforderlichen
Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB für die Unterschreitung der Dachneigung, Verhältnis Länge zu Breite Hauptbaukörper
und Lage der Garage werden
befürwortet. Durch den Anbau der Garage an das Hauptgebäude und die Dachform
und -neigung der Garage ist die Integration der Garage und das Verhältnis Länge
zu Breite gegeben. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.
Der Freiflächengestaltungsplan soll Bestandteil der Baugenehmigung
werden.
Einfriedungen sind
als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer
Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu
integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der
Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die
öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Zum Schutz des
Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die
Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von
Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde
empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und
bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen, eine Begrünung
vorzusehen.
Die Gemeinde empfiehlt:
- zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei
geeigneter Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen
- eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen
- die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen