Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem
Baumfällantrag der Antragsteller, vertreten durch Jana Bauroth (Baumgutachten
& Baumpflege), mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 09.10.2020, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Fällung von „zu
erhaltend“ festgesetzten Bäumen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes
Nr. 148 / GAUTING.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet (siehe Auszug Stellungnahme
Fachbereich Umweltangelegenheiten).
Auszug
Stellungnahme Fachbereich Umweltangelegenheiten:
Die Fichte ist zu fällen, da die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist und zudem die Gefahr besteht, dass durch den Wipfelausbruch ein Befall des Borkenkäfers im Frühjahr droht. Die ebenfalls beantragte serbische Fichte ist nicht als zu erhaltend festgesetzt, so dass diese ohne Genehmigung der Gemeinde gefällt werden kann.