Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Von dem Baumfällantrag der Antragsteller, vertreten durch Jana Bauroth (Baumgutachten & Baumpflege), mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 09.10.2020, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Fällung von „zu erhaltend“ festgesetzten Bäumen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 148 / GAUTING.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet (siehe Auszug Stellungnahme Fachbereich Umweltangelegenheiten).

 

Auszug Stellungnahme Fachbereich Umweltangelegenheiten:

Die Fichte ist zu fällen, da die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist und zudem die Gefahr besteht, dass durch den Wipfelausbruch ein Befall des Borkenkäfers im Frühjahr droht. Die ebenfalls beantragte serbische Fichte ist nicht als zu erhaltend festgesetzt, so dass diese ohne Genehmigung der Gemeinde gefällt werden kann.