Nachtrag: 22.09.2020

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0

Während der Beratung dieses Tagesordnungspunktes kommt GRin Platzer um 19.35 in den Sitzungssaal.

 

Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Begründung des Antrags: GR Egginger

 

Wortmeldung: GRe Eck, Pahl, Berchtold, Mc Fadden, Ebner, Moser, Franke

 

GR Eck bittet die Punkte Standort- und Mindestgrößenermittlung öffentlich zu kommunizieren. Bei der Beauftragung eines Planungsbüros sollte dies mitberücksichtigt werden.

 

In der Diskussion wurden folgende Meinungen vertreten:

-       Erstellung des Bedarfsplans zur Feststellung der Größe des Feuerwehrhauses und anschließender Standortermittlung.

-       Standortfestlegung im Rahmen der Erstellung des Bedarfsplans

-       Erweiterung des jetzigen Standorts nach Umzug der Polizei.

-       Zurückstellung des Themas bis zu den Haushaltsberatungen 2021

 

GR Eck gibt zu bedenken, dass der Feuerwehrbedarfsplan lediglich auf 5 Jahre ausgerichtet sei, wohingegen das Feuerwehrhaus für eine Dauer von 60 bis 80 Jahre errichtet werde.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass Pkt. 4 des Beschlussvorschlags im Wortlaut verändert werden müsse, da in der letzten Sitzung beschlossen wurde, einen Bedarfsplan zu erstellen.

 

GR Eber formuliert Pkt. 4 des Beschlussvorschlags wie folgt um:

 

„Da ein Feuerwehrbedarfsplan erstellt wird, soll die Aufstellung dieses Feuerwehrbedarfsplans mit der Standortuntersuchung verknüpft werden und nur ein Planungsbüro mit beiden Untersuchungen beauftragt werden.“

 

Die 1. Bürgermeisterin fragt die Ratsmitglieder der CSU-Fraktion, ob der Ergänzungsvorschlag der Verwaltung (Bereitstellung der Haushaltsmittel) mit in dem Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt werden könne.

Diese stimmen der Ergänzung des Beschlussvorschlags zu.

 

Die 1. Bürgermeisterin stellt den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Beschluss:

 

  1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö/103/XV.WP.

 

  1. Der Gemeinderat bittet die Verwaltung ein externes Ingenieurbüro zu beauftragen, ein Planungsgutachten mit Bezug auf die Standortfrage für einen möglichen Neubau des Feuerwehrhauses der Freiwilligen Feuerwehr Gauting zu erstellen.

 

  1. Die finanziellen Mittel für die Planung sind unter der Haushaltsstelle 94500 im Vermögenshaushalt 2019/2020 hinterlegt.

 

  1. Da ein Feuerwehrbedarfsplan erstellt wird, soll die Aufstellung dieses Feuerwehrbedarfsplans mit der Standortuntersuchung verknüpft werden und nur ein Planungsbüro mit beiden Untersuchungen beauftragt werden.

 

  1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung benötigte Haushaltsmittel vorzusehen, um ein Ingenieurbüro mit entsprechenden Planungsaufträgen zu beauftragen.