Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 

GR Dr. Sklarek begründet den Antrag:

 

Die Erste Bürgermeisterin erklärt, dass der im Antrag verwendete Begriff „naturnahe Gartengestaltung“ rechtlich unbestimmt ist. Sie führt weiter aus, dass die zuständige Behörde, die Verstöße gegen eine derartige Satzung ahndet, das Landratsamt ist. GRin Klinger regt an, zunächst bis Inkrafttreten der derzeit in Vorbereitung befindlichen Novellierung der Bayerischen Bauordnung im Jahr 2021 abzuwarten, um zu prüfen, inwieweit eine Rechtsgrundlage für den Erlass einer Satzung mit dem von MIFÜ beantragten Inhalt vorhanden ist.  Die Erste Bürgermeisterin schlägt ergänzend vor, dass bis zu diesem Zeitpunkt die Verwaltung prüft, inwieweit bei laufenden Bebauungsplanverfahren festgesetzt werden kann, dass beispielsweise 2/3 der Freiflächen auf den Baugrundstücken zu begrünen sind. GR Deschler spricht sich dafür aus, dass die Gemeinde mit Erlass einer Satzung warten sollte, bis hierfür eine generelle gesetzliche Regelung vorliegt. GR Moser äußert, dass er die Intention des Antrags unterstützt; er regt den Erlass einer Freiflächengestaltungs-Satzung etwa nach dem Vorbild der betreffenden Satzung der Stadt Erlangen an. Die Erste Bürgermeisterin sagt zu, dass die Verwaltung die gegenwärtigen und künftigen Rechtsgrundlagen für den Erlass der von MIFÜ beantragten Satzung prüfen wird. Es wird daraufhin einvernehmlich vereinbart, dass bis zur Klärung der erörterten rechtlichen Aspekte der von der Fraktion MIFÜ gestellte Antrag ruht.