Sitzung: 13.10.2020 BA/005/XV.WP
Vorlage: Ö/0109/XV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
GR Dr. Sklarek begründet den Antrag:
Die Erste Bürgermeisterin
erklärt, dass der im Antrag verwendete Begriff „naturnahe Gartengestaltung“
rechtlich unbestimmt ist. Sie führt weiter aus, dass die zuständige Behörde,
die Verstöße gegen eine derartige Satzung ahndet, das Landratsamt ist. GRin Klinger
regt an, zunächst bis Inkrafttreten der derzeit in Vorbereitung befindlichen
Novellierung der Bayerischen Bauordnung im Jahr 2021 abzuwarten, um zu prüfen,
inwieweit eine Rechtsgrundlage für den Erlass einer Satzung mit dem von MIFÜ
beantragten Inhalt vorhanden ist. Die Erste Bürgermeisterin schlägt
ergänzend vor, dass bis zu diesem Zeitpunkt die Verwaltung prüft, inwieweit bei
laufenden Bebauungsplanverfahren festgesetzt werden kann, dass beispielsweise
2/3 der Freiflächen auf den Baugrundstücken zu begrünen sind. GR Deschler
spricht sich dafür aus, dass die Gemeinde mit Erlass einer Satzung warten
sollte, bis hierfür eine generelle gesetzliche Regelung vorliegt. GR Moser
äußert, dass er die Intention des Antrags unterstützt; er regt den Erlass einer
Freiflächengestaltungs-Satzung etwa nach dem Vorbild der betreffenden Satzung
der Stadt Erlangen an. Die Erste Bürgermeisterin sagt zu, dass die Verwaltung
die gegenwärtigen und künftigen Rechtsgrundlagen für den Erlass der von MIFÜ
beantragten Satzung prüfen wird. Es wird daraufhin einvernehmlich vereinbart,
dass bis zur Klärung der erörterten rechtlichen Aspekte der von der Fraktion
MIFÜ gestellte Antrag ruht.