Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GRe Berchtold, Beyzer, Mc Fadden, Ebner, Derksen
Nachfolgende Änderungen/Ergänzungen bei der Besetzung des Kuratoriums werden vorgeschlagen:
- paritätische Besetzung, soweit möglich
- Kulturreferent als einer der 3 Gemeinderäte
- Statt ein Vertreter der Schulen „ein Vertreter aus Lehre oder des Bildungswesens“
Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger stellt den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat nimmt
Kenntnis von der Vorlage Ö/0081.
2. Der Gemeinderat
beschließt die Richtlinien für den
Kulturpreis der Gemeinde Gauting (Günther-Klinge-Preis) vom 1. Mai 1980 mit
Wirkung zum 1.5.2022 außer Kraft zu setzen.
3. Der Gemeinderat
beschließt, Richtlinien für die
Verleihung des Kulturpreises und des Kulturförderpreises der Gemeinde Gauting
zum 1. Mai 2022 in Kraft
zu setzen.
4. Die Richtlinien sind
Bestandteil dieses Beschlusses.
5. Kuratoriumsmitglieder,
die die Voraussetzungen der neuen Richtlinien erfüllen, werden dem Gemeinderat
durch die Verwaltung im Laufe des Jahres 2021 vorgeschlagen.
Richtlinien für die Verleihung des Kulturpreises und des
Kulturförderpreises der Gemeinde Gauting
(Änderung der „Richtlinien für den Günther-Klinge-Preis“
vom 15. April 1980)
1. Gegenstand
Die Gemeinde Gauting verleiht alle zwei Jahre den
Günther-Klinge-Preis. Die Förderung der bis zu zwei Hauptpreise
und die Vergabe eines Förderpreises für Kinder und Jugendliche erfolgt in
Zuerkennung eines Geldbetrages. Jeder Preisträger erhält zusätzlich eine
Medaille und eine Urkunde.
2.
Personenkreis
Der Kulturpreis wird an Kulturschaffende verliehen, die in
der Gemeinde Gauting leben und/oder arbeiten und deren herausragende Leistungen
Bezug zur Gemeinde haben. Der Kulturförderpreis wird verliehen an
kulturschaffende Nachwuchskräfte aus dem Gemeindegebiet, deren herausragende
Begabung besonders förderungswürdig ist.
Die Preisträger für den Kulturpreis und den Förderpreis
müssen in ihrem künstlerischen Schaffen besondere Leistungen erbracht haben,
die keine Einzelergebnisse sind, sondern insgesamt ein herausragendes Wirken im
kulturellen Leben der Gemeinde darstellen.
Die Preise können an Einzelpersonen sowie auch Gruppen
vergeben werden.
In Ausnahmefällen kann der Wohnsitz oder Arbeitsplatz
des/der Auszuzeichnenden auch außerhalb des Gemeindegebiets liegen, sofern das
Gemeindegebiet Wirkungskreis ist.
3. Kulturelles
Schaffen
Der Kulturpreis wird verliehen für besondere Leistungen
- in allen Sparten der Künste (z.B.
Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Design, Musik und Literatur)
- im Bereich der Kulturorganisation
- im Bereich der Heimatpflege (z.B.
Denkmalpflege, Archäologie, Ortsgeschichte, Erinnerungskultur und Brauchtumspflege)
4. Kuratorium
Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch ein Kuratorium, das vom
Gemeinderat der Gemeinde Gauting berufen wird.
Dem Kuratorium gehören 11 Mitglieder an:
- Die Erste Bürgermeisterin / der Erste
Bürgermeister (Vorsitz)
- Drei Gemeinderäte, darunter der
Kulturreferent, soweit gewählt
- Drei Vertreter aus den Bereichen Kunst,
Musik und Literatur
- Ein Vertreter der Jugend (Mindestalter
18 Jahre, Höchstalter 25 Jahre. Bei Erreichen des 25. Lebensjahres endet
die Kuratoriumsmitgliedschaft mit Ablauf der laufenden Amtszeit)
- Ein Vertreter der Kulturorganisation oder
Kulturwirtschaft
- Ein Vertreter der
Lehre oder des Bildungswesens
- Ein Vertreter der Heimatpflege
Eine paritätische Besetzung des Kuratoriums ist
anzustreben.
Eine Vertretung ist ausgeschlossen. Bei Ausscheiden
eines Mitglieds während der Amtsdauer, auch wenn Bürgermeister und Gemeinderäte
durch eine Neuwahl ausscheiden, erfolgt für den Rest der Amtsdauer eine
Neuberufung durch den Gemeinderat.
Die Amtsdauer beträgt 4 Jahre.
Ausgenommen von der Amtsdauer sind die Erste
Bürgermeisterin / der Erste Bürgermeister sowie die Gemeinderäte. Diese sind
bis zum Ende der laufenden Gemeinderatsperiode gewählt.
5.
Vorschlagsverfahren
Die Gemeinde Gauting lädt die Mitglieder des Kuratoriums
zur Einreichung der Vorschläge ein.
Das Kuratorium legt seine Vorschläge spätestens
Anfang Dezember des Jahres vor Ausrichtung des Günther-Klinge-Preises bei der
Gemeinde Gauting zusammen mit einer ausführlichen Begründung vor.
Das Kuratorium stimmt über die Vorschläge ab. Es
gilt die absolute Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen ist
ein Mitglied, wenn der Beschluss es selbst, einen Angehörigen (definiert in
Art. 20 Abs. 5 des bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes) oder eine
Vereinigung, der es selbst angehört, betrifft.
Die Entscheidung des Kuratoriums bedarf der
Bestätigung durch den Gemeinderat. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
6.
Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten am 1. Mai 2022 in Kraft.
Die Richtlinien vom 15. April 1980 treten damit außer Kraft.
Gauting, den 27.10.2020
Dr. Brigitte
Kössinger
Erste Bürgermeisterin