Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 

Wortmeldung: GRe Berchtold, Beyzer, Mc Fadden, Ebner, Derksen

 

Nachfolgende Änderungen/Ergänzungen bei der Besetzung des Kuratoriums werden vorgeschlagen:

 

-       paritätische Besetzung, soweit möglich

-       Kulturreferent als einer der 3 Gemeinderäte

-       Statt ein Vertreter der Schulen „ein Vertreter aus Lehre oder des Bildungswesens“

 

Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger stellt den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Beschluss:

 

1.      Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Vorlage Ö/0081.

 

2.      Der Gemeinderat beschließt die Richtlinien für den Kulturpreis der Gemeinde Gauting (Günther-Klinge-Preis) vom 1. Mai 1980 mit Wirkung zum 1.5.2022 außer Kraft zu setzen.

 

3.      Der Gemeinderat beschließt, Richtlinien für die Verleihung des Kulturpreises und des Kulturförderpreises der Gemeinde Gauting zum 1. Mai 2022 in Kraft

zu setzen.

 

4.      Die Richtlinien sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

5.      Kuratoriumsmitglieder, die die Voraussetzungen der neuen Richtlinien erfüllen, werden dem Gemeinderat durch die Verwaltung im Laufe des Jahres 2021 vorgeschlagen.

 

 

Richtlinien für die Verleihung des Kulturpreises und des Kulturförderpreises der Gemeinde Gauting

(Änderung der „Richtlinien für den Günther-Klinge-Preis“ vom 15. April 1980)

 

1. Gegenstand

Die Gemeinde Gauting verleiht alle zwei Jahre den Günther-Klinge-Preis. Die Förderung der bis zu zwei Hauptpreise und die Vergabe eines Förderpreises für Kinder und Jugendliche erfolgt in Zuerkennung eines Geldbetrages. Jeder Preisträger erhält zusätzlich eine Medaille und eine Urkunde.

2. Personenkreis

Der Kulturpreis wird an Kulturschaffende verliehen, die in der Gemeinde Gauting leben und/oder arbeiten und deren herausragende Leistungen Bezug zur Gemeinde haben. Der Kulturförderpreis wird verliehen an kulturschaffende Nachwuchskräfte aus dem Gemeindegebiet, deren herausragende Begabung besonders förderungswürdig ist.

Die Preisträger für den Kulturpreis und den Förderpreis müssen in ihrem künstlerischen Schaffen besondere Leistungen erbracht haben, die keine Einzelergebnisse sind, sondern insgesamt ein herausragendes Wirken im kulturellen Leben der Gemeinde darstellen.

Die Preise können an Einzelpersonen sowie auch Gruppen vergeben werden.

In Ausnahmefällen kann der Wohnsitz oder Arbeitsplatz des/der Auszuzeichnenden auch außerhalb des Gemeindegebiets liegen, sofern das Gemeindegebiet Wirkungskreis ist.

3. Kulturelles Schaffen

 

Der Kulturpreis wird verliehen für besondere Leistungen

 

  • in allen Sparten der Künste (z.B. Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Design, Musik und Literatur)
  • im Bereich der Kulturorganisation
  • im Bereich der Heimatpflege (z.B. Denkmalpflege, Archäologie, Ortsgeschichte, Erinnerungskultur und Brauchtumspflege)

 

4. Kuratorium

 

Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch ein Kuratorium, das vom Gemeinderat der Gemeinde Gauting berufen wird.

Dem Kuratorium gehören 11 Mitglieder an:

 

  • Die Erste Bürgermeisterin / der Erste Bürgermeister (Vorsitz)
  • Drei Gemeinderäte, darunter der Kulturreferent, soweit gewählt
  • Drei Vertreter aus den Bereichen Kunst, Musik und Literatur
  • Ein Vertreter der Jugend (Mindestalter 18 Jahre, Höchstalter 25 Jahre. Bei Erreichen des 25. Lebensjahres endet die Kuratoriumsmitgliedschaft mit Ablauf der laufenden Amtszeit)
  • Ein Vertreter der Kulturorganisation oder Kulturwirtschaft
  • Ein Vertreter der Lehre oder des Bildungswesens
  • Ein Vertreter der Heimatpflege

 

Eine paritätische Besetzung des Kuratoriums ist anzustreben.

 

Eine Vertretung ist ausgeschlossen. Bei Ausscheiden eines Mitglieds während der Amtsdauer, auch wenn Bürgermeister und Gemeinderäte durch eine Neuwahl ausscheiden, erfolgt für den Rest der Amtsdauer eine Neuberufung durch den Gemeinderat.

 

Die Amtsdauer beträgt 4 Jahre.

Ausgenommen von der Amtsdauer sind die Erste Bürgermeisterin / der Erste Bürgermeister sowie die Gemeinderäte. Diese sind bis zum Ende der laufenden Gemeinderatsperiode gewählt.

 

5. Vorschlagsverfahren

 

Die Gemeinde Gauting lädt die Mitglieder des Kuratoriums zur Einreichung der Vorschläge ein.

 

Das Kuratorium legt seine Vorschläge spätestens Anfang Dezember des Jahres vor Ausrichtung des Günther-Klinge-Preises bei der Gemeinde Gauting zusammen mit einer ausführlichen Begründung vor.

 

Das Kuratorium stimmt über die Vorschläge ab. Es gilt die absolute Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

 

Von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen ist ein Mitglied, wenn der Beschluss es selbst, einen Angehörigen (definiert in Art. 20 Abs. 5 des bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes) oder eine Vereinigung, der es selbst angehört, betrifft.

 

Die Entscheidung des Kuratoriums bedarf der Bestätigung durch den Gemeinderat. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

 

6. Inkrafttreten

 

Diese Richtlinien treten am 1. Mai 2022 in Kraft. Die Richtlinien vom 15. April 1980 treten damit außer Kraft.

 

 

Gauting, den 27.10.2020

 

 

Dr.  Brigitte Kössinger

Erste Bürgermeisterin