Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Sachvortrag: Frau Heckl

 

Wortmeldung: GRe Kössinger, Pahl

 

GR Kössinger erkundigt sich, was unter „Pflegegeld“ zu Teil 1, Nr. 7 zu verstehen sei.

Die 1. Bürgermeisterin teilt mit, dass es sich hierbei um Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen nach § 37 SGB XI handele.

Zur Verdeutlichung werde dies entsprechend in den Richtlinien mit aufgenommen.


Beschluss:

 

1.      Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Beschlussvorlage (Drucksache Ö/0125) der Verwaltung zur Kenntnis.

2.      Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Richtlinien der Haerlin`schen und Ludwig und Marie Therese Sozialstiftung für die Gewährung von Zuschüssen gemäß Anlage 1 mit nachfolgender Ergänzung zu 1. Bedarfsberechnung, hier: Teil 1, Nr. 7 „Das Kinder- und das Pflegegeld (im Sinne des § 37 SGB XI) werden nicht als Einkommen angerechnet“ zuzustimmen.

3.      Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Richtlinien rückwirkend zum 01.09.2020 in Kraft treten zu lassen.