Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Sachvortrag: Frau Heckl
Wortmeldung: GRe Kössinger, Pahl
GR Kössinger erkundigt sich, was unter „Pflegegeld“ zu Teil 1, Nr. 7 zu verstehen sei.
Die 1. Bürgermeisterin teilt mit, dass es sich hierbei um Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
nach § 37 SGB XI handele.
Zur Verdeutlichung werde dies entsprechend in den Richtlinien mit aufgenommen.
Beschluss:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Beschlussvorlage (Drucksache Ö/0125) der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Richtlinien der Haerlin`schen und Ludwig und Marie Therese Sozialstiftung für die Gewährung von Zuschüssen gemäß Anlage 1 mit nachfolgender Ergänzung zu 1. Bedarfsberechnung, hier: Teil 1, Nr. 7 „Das Kinder- und das Pflegegeld (im Sinne des § 37 SGB XI) werden nicht als Einkommen angerechnet“ zuzustimmen.
3. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Richtlinien rückwirkend zum 01.09.2020 in Kraft treten zu lassen.