Abstimmung: Ja: 27, Nein: 3

Die Erste Bürgermeisterin stellt die ordnungsgemäße Ladung fes.t

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GRin Köhler gibt eine Erklärung ab. Sie führt aus, dass die derzeit vorliegende Planung des Büros H2R eine qualitätvolle Grundlage für die künftige Entwicklung des Gebiets ist. Der Gemeinderat sollte die Anregungen, die aus der Bürgerschaft zu diesem Projekt vorgetragen werden, berücksichtigen. Es dürfe kein Zurück zu einem Nicht-Bauen geben. Die aktuell vorliegende Planung sei besser als das mit dem alten Bebauungsplan festgesetzte Baurecht. Damit werde das wichtige Ziel verfolgt, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Der in der Planung enthaltene zentrale Angerbereich sei positiv zu bewerten. Sie appelliert an die übrigen Gemeinderatsmitglieder, zu guten, einvernehmlichen Entscheidungen bei diesem Projekt zu finden.

 

GRin Franke äußert, dass die Verkehrsbelastung, die im Zusammenhang mit diesem Projekt entstehen wird, durch Umsetzung wirksamer Mobilitätskonzepte mit car sharing, Einsatz von Lastenrädern usw.  reduziert werden muss. Sie bittet um Auskunft, welche Erfahrungen mit einem reduzierten Stellplatzschlüssel bei anderen Projekten gemacht worden sind. Sie bittet daneben um Auskunft, wie die Umwandlung von der im Alt-Bebauungsplan Nr. 100/GAUTING festgesetzten gewerblichen Nutzung in künftige Wohnnutzung im Rahmen der Anwendung der gemeindlichen SOBON-Richtlinie bewertet wird und welche Auswirkungen die Einrichtung von co working-spaces auf die SOBON-Berechnungen bei diesem Projekt haben wird. Herr Geissler erklärt, dass das Katholische Siedlungswerk gegenwärtig ein Projekt mit 70 Wohnungen in Freiham realisiert. Dort sind aufgrund der Anbindung an den ÖPNV nur 35 Pkw-Stellplätze geplant. Mit einem differenzierten Mobilitätskonzept wäre diese Stellplatzzahl etwa mit Anwendung des Faktors 0,8 nochmals entsprechend reduzierbar. Herr Beisse erläutert, dass wenn nicht eindeutig erkennbar ist, worin bei einem Projekt die Bodenwertsteigerung besteht, dies dann gutachtlich festzustellen ist. Generell sei die SOBON-Richtlinie ermessensbindend. § 11 Abs. 2 BauGB lege fest, dass die Leistungen den gesamten Umständen nach angemessen sein müssen. In der SOBON-Richtlinie der Gemeinde sei festgelegt, dass 30 % des neu geschaffenen Baurechts für sozial gebundenen Wohnraum zur Verfügung stehen müssen. Herr Winkelkötter äußert, dass hier ein gewisses Potential an co working-spaces besteht; nach seiner Schätzung kann von ca. 600 – 900 qm Büroflächennachfrage ausgegangen werden.

 

GR Ruhbaum äußert, dass die in der Pötschenerstraße vorhandenen Pkw.-Stellplätze derzeit nicht ausreichen, daher sei eine Reduzierung des Pkw-Stellplatzschlüssels für die geplante Bebauung fragwürdig. GR Moser verliest einen aktuellen Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen zu dem ursprünglich eingebrachten fraktionsübergreifenden Antrag. GR Ebner stellt daraufhin den Antrag, die Sitzung für eine kurze Beratung in den Fraktionen zu unterbrechen.

 

Die Sitzung wird für einige Minuten unterbrochen.                                   Ja  27   Nein 3

 

Die Erste Bürgermeisterin unterbricht die Sitzung.

                                                                                                                  

Die Erste Bürgermeisterin stellt nach einer Unterbrechung von 10 Minuten die Sitzung wieder her.