Sitzung: 20.10.2020 GR/008 Forts./XV.WP
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 3
Die Erste Bürgermeisterin stellt die ordnungsgemäße Ladung fes.t
.
GRin Köhler gibt eine Erklärung ab. Sie führt aus, dass die derzeit
vorliegende Planung des Büros H2R eine qualitätvolle Grundlage für die künftige
Entwicklung des Gebiets ist. Der Gemeinderat sollte die Anregungen, die aus der
Bürgerschaft zu diesem Projekt vorgetragen werden, berücksichtigen. Es dürfe
kein Zurück zu einem Nicht-Bauen geben. Die aktuell vorliegende Planung sei
besser als das mit dem alten Bebauungsplan festgesetzte Baurecht. Damit werde
das wichtige Ziel verfolgt, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Der in der
Planung enthaltene zentrale Angerbereich sei positiv zu bewerten. Sie
appelliert an die übrigen Gemeinderatsmitglieder, zu guten, einvernehmlichen
Entscheidungen bei diesem Projekt zu finden.
GRin Franke äußert, dass die Verkehrsbelastung, die im Zusammenhang mit
diesem Projekt entstehen wird, durch Umsetzung wirksamer Mobilitätskonzepte mit
car sharing, Einsatz von Lastenrädern usw. reduziert werden muss. Sie
bittet um Auskunft, welche Erfahrungen mit einem reduzierten Stellplatzschlüssel
bei anderen Projekten gemacht worden sind. Sie bittet daneben um Auskunft, wie
die Umwandlung von der im Alt-Bebauungsplan Nr. 100/GAUTING festgesetzten
gewerblichen Nutzung in künftige Wohnnutzung im Rahmen der Anwendung der
gemeindlichen SOBON-Richtlinie bewertet wird und welche Auswirkungen die
Einrichtung von co working-spaces auf die SOBON-Berechnungen bei diesem Projekt
haben wird. Herr Geissler erklärt, dass das Katholische Siedlungswerk
gegenwärtig ein Projekt mit 70 Wohnungen in Freiham realisiert. Dort sind
aufgrund der Anbindung an den ÖPNV nur 35 Pkw-Stellplätze geplant. Mit einem
differenzierten Mobilitätskonzept wäre diese Stellplatzzahl etwa mit Anwendung
des Faktors 0,8 nochmals entsprechend reduzierbar. Herr Beisse erläutert, dass
wenn nicht eindeutig erkennbar ist, worin bei einem Projekt die
Bodenwertsteigerung besteht, dies dann gutachtlich festzustellen ist. Generell
sei die SOBON-Richtlinie ermessensbindend. § 11 Abs. 2 BauGB lege fest, dass
die Leistungen den gesamten Umständen nach angemessen sein müssen. In der
SOBON-Richtlinie der Gemeinde sei festgelegt, dass 30 % des neu geschaffenen
Baurechts für sozial gebundenen Wohnraum zur Verfügung stehen müssen. Herr
Winkelkötter äußert, dass hier ein gewisses Potential an co working-spaces
besteht; nach seiner Schätzung kann von ca. 600 – 900 qm Büroflächennachfrage
ausgegangen werden.
GR Ruhbaum äußert, dass die in der Pötschenerstraße vorhandenen
Pkw.-Stellplätze derzeit nicht ausreichen, daher sei eine Reduzierung des
Pkw-Stellplatzschlüssels für die geplante Bebauung fragwürdig. GR Moser
verliest einen aktuellen Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen zu
dem ursprünglich eingebrachten fraktionsübergreifenden Antrag. GR Ebner stellt
daraufhin den Antrag, die Sitzung für eine kurze Beratung in den Fraktionen zu
unterbrechen.
Die Sitzung wird für einige Minuten unterbrochen. Ja
27 Nein 3
Die Erste Bürgermeisterin unterbricht die Sitzung.
Die Erste Bürgermeisterin stellt nach einer Unterbrechung von 10 Minuten
die Sitzung wieder her.