Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Änderungsantrag zu
einem genehm. Verfahren nach den Plänen der
Architektin Susann Schwartzenberger, mit
Eingangsstempel der Gemeinde vom 29.09.2020,
wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht erklärt.
Das Vorhaben fügt sich nach Art (Wohnen) der
baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich mit dem Maß (Zusammenspiel zwischen Grundfläche und Höhe) der baulichen Nutzung nicht in die nähere Umgebung ein, da sich im maßgeblichen Quartier kein Wohngebäude mit einer vergleichbaren Grundfläche, Wandhöhe, und Firsthöhe findet.