Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Antrag auf Abweichung von den Regelungen der gemeindlichen Einfriedungssatzung und des Bebauungsplanes Nr. 136/GAUTING nach den Plänen des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 13.10.2020, wird eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit Art. 81 BayBO zugelassen, da das Grundstück an einer „lärmgeplagten“ Straße liegt bzw. da auf der westlichen Grundstückseite durch das freie Feld der Lärm nicht abgeschirmt werden.
Der Gartenzaun
sollte etwas eingerückt werden und eine Bepflanzung z.B. mit Efeu vom eigenen
Grundstück aus vorgenommen werden, sodass sich später durch Überhang eine
Begrünung des Zaunes / der Zaunelemente straßenseitig ergibt.