Sitzung: 17.11.2020 BA/006/XV.WP
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: Ö/0118/XV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
1. Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der
Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0118) zur 2. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 15/UNTERBRUNN nördlicher Bereich der Kirchstraße.
2. Der Bauausschuss beschließt, für das im Lageplan
schwarz umrandete Gebiet (analog der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.
15/UNTERBRUNN) den Bebauungsplan Nr. 15/UNTERBRUNN nördlicher Bereich der
Kirchstraße gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern. Der zu ändernde
Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 15-2/UNTERBRUNN
nördlicher Bereich der Kirchstraße.
3. Das Plangebiet umfasst einen Teilbereich des
Grundstückes Fl.Nr. 47 der Gemarkung Unterbrunn.
4. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die
planungsrechtliche Schaffung von Baurecht zur Ermöglichung einer temporären Errichtung
eines Nebengebäudes - Empfangshäuschen - in Pandemiezeiten (Befristung auf max.
5 Jahre).
5. Da durch diese Bebauungsplanänderung eine nur
vorübergehende und geringfügige zusätzliche Versiegelung durch ein weiteres
Nebengebäude geplant ist, wird die Änderung gemäß § 13 BauGB (Baugesetzbuch)
ohne Durchführung einer Umweltprüfung im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
6. Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird der
Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15/UNTERBRUNN öffentlich bekanntzumachen und
das Änderungsverfahren entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuchs
durchzuführen.