Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GRin Köhler


Beschluss:

 

Von dem Bauantrag nach den Plänen der Architektin Antje Bulthaup, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 12.10.2020, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Der Freiflächengestaltungsplan soll Bestandteil der Baugenehmigung werden.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der Grundfläche 1 und 2 sowie der Fällung von „zum Erhalt“ festgesetzten Bäumen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 148 / GAUTING.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB für die Überschreitung der Grundfläche 1 wird befürwortet, da die Überschreitung durch Anrechnung der Terrassenflächen zustande kommt, welche im Bebauungsplan Nr. 148 / Gauting nicht berücksichtigt wurde.

 

Die Befreiung für die Überschreitung der Grundfläche 2 wurde bereits durch das Landratsamt Starnberg im Bauvorbescheid vom 14.07.2020 erteilt.

 

Die erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB für die Fällung der „zum Erhalt“ festgesetzten Bäume werden befürwortet, da sonst das Bauvorhaben nicht realisiert werden kann.

 

Die zu fällenden Bäume sind 1:1 durch heimische Bäume mit der Standardqualität von 20/25 STU, 3x verpflanzt für Bäume erster Ordnung (z.B. Buche, Ahorn, Kastanie, Birke) oder 18/20 STU, 3x verpflanzt, für Bäume 2.Ordnung (z.B. Mehlbeere, Eberesche, Felsenbirne-Hochstamm) zu leisten.

 

Hinweis:

Die Lage des Pools sowie des damit in Verbindung stehenden Gartenhauses mit Pooltechnik wird aus naturschutzfachlicher Sicht äußerst kritisch gesehen. Der Pool liegt im Kronentraufbereich des als zu erhaltend festgesetzten Ahornbaumes und somit können die Baumschutzmaßnahmen nicht in der Form realisiert werden, wie sie im Baumschutzkonzept angegeben werden. Ein Eingriff in den Wurzelbereich des Ahorns ist sehr wahrscheinlich. Auch das in der süd-östlichen Ecke des Grundstücks geplante Gartenhaus mit Pooltechnik wird in die Kronentraufe der das Grundstück prägenden großen Blutbuche geplant. Hier sind Auswirkungen durch den Bau des Gartenhauses sowie die Leitungsverlegung auf die Wurzeln der Buche ebenfalls sehr wahrscheinlich.

 

 

Eine Beseitigung von Gehölzen darf nur im Zeitraum vom 01. Oktober bis 28. Februar durchgeführt werden.

 

Laut Bebauungsplan Punkt 5.5 sind Einfriedungen nur in Form von hinterpflanzten sockellosen Zäunen aus Maschendraht oder senkrechten Holzlatten bis zu einer Höhe von 1,3 m zulässig. Die unbebauten Flächen sind gärtnerisch zu gestalten und mit standortgerechten, heimischen Bäumen, Obstgehölzen und Sträuchern zu bepflanzen.

 

Oberflächenbefestigungen dürfen nur mit wasserdurchlässigen Belägen versehen werden.

 

Bis zu 50 m Abstand zur Bahnlinie muss mit Erschütterungen gerechnet werden. Aus diesem Grund ist bei der Errichtung eines Gebäudes innerhalb dieses Abstandes durch ein Erschütterungsgutachten eines anerkannten Gutachters nachzuweisen, wie hoch die Erschütterungen sind und welche baulichen Maßnahmen die Einhaltung der Kb-Werte möglich ist.

 

Bei Bauvorhaben oder Anpflanzungen auf den Bereichen der privaten Grundstücke, die in unmittelbarer Nachbarschaft zur Bahnlinie München - Mittenwald realisiert werden sollen, wird empfohlen, die Deutsche Bahn AG, Zentralbereich Immobilien, Niederlassung München, zu kontaktieren.

 

Bei Bepflanzungen ist darauf zu achten, dass Abstandsflächen zur Bahnlinie eingehalten werden und keine Beeinträchtigung des Lichtraumprofils der Gleise erfolgt

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versi­ckern.

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.

 

Die Gemeinde empfiehlt:

 

-       zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen

-       eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen

-       die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen