Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GRin Köhler
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach
den Plänen der Architektin Antje Bulthaup, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 12.10.2020, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Der Freiflächengestaltungsplan soll Bestandteil der Baugenehmigung werden.
Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der Grundfläche 1 und 2 sowie der Fällung von „zum Erhalt“ festgesetzten Bäumen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 148 / GAUTING.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB für die Überschreitung der Grundfläche 1 wird
befürwortet, da die Überschreitung durch Anrechnung der Terrassenflächen
zustande kommt, welche im Bebauungsplan Nr. 148 / Gauting nicht berücksichtigt
wurde.
Die Befreiung für
die Überschreitung der Grundfläche 2 wurde bereits durch das Landratsamt
Starnberg im Bauvorbescheid vom 14.07.2020 erteilt.
Die erforderlichen
Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB für die Fällung der „zum Erhalt“
festgesetzten Bäume werden befürwortet, da sonst das Bauvorhaben nicht
realisiert werden kann.
Die zu fällenden Bäume sind 1:1 durch heimische Bäume mit der Standardqualität von 20/25 STU, 3x verpflanzt für Bäume erster Ordnung (z.B. Buche, Ahorn, Kastanie, Birke) oder 18/20 STU, 3x verpflanzt, für Bäume 2.Ordnung (z.B. Mehlbeere, Eberesche, Felsenbirne-Hochstamm) zu leisten.
Hinweis:
Die Lage des Pools sowie des damit in
Verbindung stehenden Gartenhauses mit Pooltechnik wird aus
naturschutzfachlicher Sicht äußerst kritisch gesehen. Der Pool liegt im
Kronentraufbereich des als zu erhaltend festgesetzten Ahornbaumes und somit
können die Baumschutzmaßnahmen nicht in der Form realisiert werden, wie sie im
Baumschutzkonzept angegeben werden. Ein Eingriff in den Wurzelbereich des
Ahorns ist sehr wahrscheinlich. Auch das in der süd-östlichen Ecke des
Grundstücks geplante Gartenhaus mit Pooltechnik wird in die Kronentraufe der
das Grundstück prägenden großen Blutbuche geplant. Hier sind Auswirkungen durch
den Bau des Gartenhauses sowie die Leitungsverlegung auf die Wurzeln der Buche
ebenfalls sehr wahrscheinlich.
Eine Beseitigung
von Gehölzen darf nur im Zeitraum vom 01. Oktober bis 28. Februar durchgeführt
werden.
Laut Bebauungsplan Punkt 5.5 sind Einfriedungen nur in Form von hinterpflanzten sockellosen Zäunen aus Maschendraht oder senkrechten Holzlatten bis zu einer Höhe von 1,3 m zulässig. Die unbebauten Flächen sind gärtnerisch zu gestalten und mit standortgerechten, heimischen Bäumen, Obstgehölzen und Sträuchern zu bepflanzen.
Oberflächenbefestigungen
dürfen nur mit wasserdurchlässigen Belägen versehen werden.
Bis zu 50 m
Abstand zur Bahnlinie muss mit Erschütterungen gerechnet werden. Aus diesem
Grund ist bei der Errichtung eines Gebäudes innerhalb dieses Abstandes durch
ein Erschütterungsgutachten eines anerkannten Gutachters nachzuweisen, wie hoch
die Erschütterungen sind und welche baulichen Maßnahmen die Einhaltung der
Kb-Werte möglich ist.
Bei Bauvorhaben
oder Anpflanzungen auf den Bereichen der privaten Grundstücke, die in
unmittelbarer Nachbarschaft zur Bahnlinie München - Mittenwald realisiert werden
sollen, wird empfohlen, die Deutsche Bahn AG, Zentralbereich Immobilien,
Niederlassung München, zu kontaktieren.
Bei Bepflanzungen
ist darauf zu achten, dass Abstandsflächen zur Bahnlinie eingehalten werden und
keine Beeinträchtigung des Lichtraumprofils der Gleise erfolgt
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde
empfiehlt:
-
zur
Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter
Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen
-
eine
insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen
- die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen