Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GRin Köhler
Beschluss:
Zu dem Antrag auf Befreiung von der gemeindlichen
Einfriedungssatzung nach den Plänen des Antragstellers, mit Eingangsstempel der
Gemeinde vom 22.10.2020, wird eine
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit Art. 81 BayBO zugelassen.