Sitzung: 17.11.2020 BA/006/XV.WP
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: Ö/0086/XV.WP
Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Sachvortrag: Frau Schreiber
GR Moser schlägt vor, die Hubert Deschler-Str. in den Umgriff der
Sanierungssatzung einzubeziehen.
GR Deschler fragt, ob es sinnvoll wäre, das Grundstück Münchener Str. 18
(Polizei u. Feuerwehr) in den Umgriff einzubeziehen. Frau Schreiber
erläutert,
dass dies aus städtebaulicher Sicht nicht erforderlich ist zumal
zwischen der jetzt vorgeschlagenen Grenze des Sanierungsgebiets und dem
Grundstück Münchener Str. 18 noch ein weiteres Grundstück liege.
Weitere Wortmeldungen GRin Köhler, und GR Berchtold
Beschluss:
1.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung
(Drucksache Ö 0086) vom 09.11.2020.
2.
Der Gemeinderat beschließt, die Satzung über die förmliche Festlegung
des Sanierungsgebiets Ortsmitte Gauting vom 09.08.1999 aufzuheben.
3.
Der Gemeinderat beschließt, für den Bereich Ortsmitte und Bahnhofsumfeld
von Gauting im Rahmen der Vorbereitung der Sanierung vorbereitende
Untersuchungen gem. § 141 Abs. 3 BauGB durchzuführen. Grundlage der
vorbereitenden Untersuchungen sind das integrierte städtebauliche
Entwicklungskonzept für die Gemeinde Gauting aus dem Jahr 2019 und der Entwurf
der Sanierungssatzung der Gemeinde Gauting für den Bereich Ortsmitte und
Bahnhofsumfeld von Gauting.
4. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Beschlüsse über die Aufhebung der Satzung über die förmliche
Festlegung des Sanierungsgebiets Ortsmitte Gauting vom 09.08.1999 und über die
Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen für den Bereich Ortsmitte und
Bahnhofsumfeld von Gauting bekannt zu machen.
5. Die Verwaltung wird
beauftragt, die vorgesehene Sanierung gem. § 137 BauGB mit den Eigentümern,
Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen zu erörtern und die von der
Sanierung berührten Träger öffentlicher Belange an diesem Verfahren zu
beteiligen.