Sitzung: 26.01.2021 GR/012/XV.WP
Behandlung eingehender Anträge
Die 1. Bürgermeisterin weist darauf hin, dass Anträge einzelner Fraktionen erst durch den Gemeinderat angenommen werden müssen, bevor die Bearbeitung durch die Verwaltung erfolge. D.h., nur das Ratsgremium könne die Verwaltung zur Bearbeitung verpflichten.