Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten
Mathias Weickenmeier, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 16.10.2020, wird das gemeindliche Einvernehmen
nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt.
Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des in Aufstellung vorhabenbezogenen
befindlichen Bebauungsplanes Nr. 187 / GAUTING.
Einfriedungen sind
als offene Einzäunungen bis max. 1,30 m Höhe zulässig. Die Einfriedung ist mit
10 cm Bodenabstand als Durchschlupfmöglichkeit für Kleintiere möglich. Eine
Einzäunung an der Grenze zu Grundstück Fl.Nr. 131/2 und zur Bahnhofstraße ist
nicht zulässig.
Alle nicht
überbauten Flächen sind gärtnerisch zu gestalten. Zu befestigende Flächen sind
in wasserdurchlässiger Bauart auszuführen.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen
Grundstück zu versickern.
Das Vorhaben
berührt archäologisch sensibles Gebiet, es ist mit Bodenfunden zu rechnen.
Bauherr und ausführende Firmen sind deswegen zu verpflichten, den Beginn der
Erdarbeiten rechtzeitig dem Landratsamt Starnberg (Tel. 08151 / 148 477)
anzuzeigen sowie jeden möglicherweise archäologisch bedeutsamen Befund umgehend
zu melden, damit sich die Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt
Starnberg vor Baubeginn wegen der Sicherung archäologisch bedeutsamer Funde mit
den Betroffenen in Verbindung setzen können.
Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und
Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920
und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen)
anzuordnen.
Die Gemeinde empfiehlt:
-
eine insektenfreundliche Bepflanzung der
Gärten/Freiflächen
-
die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen