Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Mathias Weickenmeier, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 16.10.2020, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt.

 

Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des in Aufstellung vorhabenbezogenen befindlichen Bebauungsplanes Nr. 187 / GAUTING.

 

Einfriedungen sind als offene Einzäunungen bis max. 1,30 m Höhe zulässig. Die Einfriedung ist mit 10 cm Bodenabstand als Durchschlupfmöglichkeit für Kleintiere möglich. Eine Einzäunung an der Grenze zu Grundstück Fl.Nr. 131/2 und zur Bahnhofstraße ist nicht zulässig.

 

Alle nicht überbauten Flächen sind gärtnerisch zu gestalten. Zu befestigende Flächen sind in wasserdurchlässiger Bauart auszuführen.

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.

 

Das Vorhaben berührt archäologisch sensibles Gebiet, es ist mit Bodenfunden zu rechnen. Bauherr und ausführende Firmen sind deswegen zu verpflichten, den Beginn der Erdarbeiten rechtzeitig dem Landratsamt Starnberg (Tel. 08151 / 148 477) anzuzeigen sowie jeden möglicherweise archäologisch bedeutsamen Befund umgehend zu melden, damit sich die Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Starnberg vor Baubeginn wegen der Sicherung archäologisch bedeutsamer Funde mit den Betroffenen in Verbindung setzen können.

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.

 

Die Gemeinde empfiehlt:

 

-       eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen

-       die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen