Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem
Baumfällantrag des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 05.11.2020, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltenden“ festgesetzten
Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 106 / Gauting.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.
Als
Ersatzpflanzung ist in dem Umfeld des ursprünglichen Standortes (+/- 3 m) ein
standortgerechter, heimischer Baum mit Stammumfang 20 bis 25 cm bei 1.
Wuchsordnung oder Stammumfang 16 bis 18 cm bei 2. Wuchsordnung zu pflanzen.