Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GRin Köhler, GR Eck
Beschluss:
Zu den im Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen des Antragstellers, mit Eingangsstempel der
Gemeinde vom 16.11.2020, gestellten
Fragen wird wie folgt Stellung genommen, bzw. das gemeindliche Einvernehmen
erklärt / nicht erklärt:
1.
Haus mit zwei Doppelhaushälften
A1/B1 (vgl. Skizze I):
DHH
A1. Grundfläche ca. 90m2,
Firsthöhe 9,60m, Länge 8,24m Breite 10,84m
DHH
B1. Grundfläche ca. 135m2,
Firsthöhe 9,60m Länge 12,45m Breite 10,84m
Nein, da sich im maßgeblichen Quartier kein Wohngebäude mit einer
vergleichbaren Grundfläche und Firsthöhe findet.
2.
Haus mit zwei Doppelhaushälften A2/B2 (vgl.
Skizze 1):
DHH A2. Grundfläche ca. 90m2, Firsthöhe 9,10m, Länge 8,24m
Breite 10,84m
DHH B2. Grundfläche ca.
135m2 Firsthöhe 9,10m, Länge 12,45m Breite 10,84m
Nein, da sich im maßgeblichen Quartier kein Wohngebäude mit einer
vergleichbaren Grundfläche und Firsthöhe findet.
3.
Haus mit zwei Doppelhaushälften A3/B3 (vgl.
Skizze II):
DHH A3. Grundfläche ca.
90m2, Firsthöhe 9,60m, Länge 8,24m Breite 10,84m
DHH B3. Grundfläche ca.
120m2 Firsthöhe 9,60m, Länge 11,00m Breite 10,84m
Nein, da sich im maßgeblichen Quartier kein Wohngebäude mit einer
vergleichbaren Grundfläche und Firsthöhe findet.
4.
Haus mit zwei Doppelhaushälften A4/B4 (vgl.
Skizze II):
DHH A4. Grundfläche ca. 90m2, Firsthöhe 9,60m, Länge 8,24m
Breite 10,84m
DHH B4. Grundfläche
120m2 Firsthöhe 9,60m, Länge 11,00m Breite 10,84m
Nein, da sich im maßgeblichen Quartier kein Wohngebäude mit einer
vergleichbaren Grundfläche und Firsthöhe findet.
5.
Haus mit zwei Doppelhaushälften A5/B5 (vgl. Skizze III):
DHH A5. Grundfläche ca. 90m2, Firsthöhe 9,10m, Länge 8,24m
Breite 10,84m
DHH B5. Grundfläche ca. 90m2 Firsthöhe
9,10m, Länge 8,24m Breite 10,84m
Nein, da sich im maßgeblichen Quartier kein Wohngebäude mit einer
vergleichbaren Grundfläche und Firsthöhe findet.
6.
Haus mit zwei Doppelhaushälften A6/B6 (vgl. Skizze III):
DHH
A6. Grundfläche ca. 90m2,
Firsthöhe 9,60m, Länge 8,24m Breite 10,84m
DHH
B6. Grundfläche ca. 90m2
Firsthöhe 9,60m, Länge 8,24m Breite 10,84m
Nein, da sich im maßgeblichen Quartier kein Wohngebäude mit einer
vergleichbaren Grundfläche und Firsthöhe findet.
7.
Haus auf Grundstück 1 mit Dienstbarkeit der Abstandsflächen zum Grundstück 2 (Anerkennung einer
Abstandsfläche von Haus A zu Grundstück
von Haus B)
Abstandsflächen werden vom Landratsamt Starnberg geprüft
(Bauordnungsrecht).
A7/B7 (vgl. Skizze IV):
freistehendes Haus A7
Grundfläche ca. 90m2 mit Firsthöhe 9,60m, Länge 8,24m Breite 10,84m
Ja
freistehendes Haus B7
Grundfläche ca. 120m2 mit Firsthöhe 9,60m, Länge 11,00m Breite
10,84m
Ja
Haus auf Grundstück 1 mit Dienstbarkeit der
Abstandsflächen
zum Grundstück 2 (Anerkennung einer
Abstandsfläche von Haus A
zu Grundstück von Haus B)
Abstandsflächen werden vom Landratsamt Starnberg geprüft
(Bauordnungsrecht).
A8/B8 (vgl. Skizze IV):
freistehendes Haus A8
Grundfläche ca. 90m2 mit Firsthöhe 9,10m, Länge 8,24m Breite 10,84m
Ja
freistehendes Haus B8
Grundfläche ca. 120m2 mit Firsthöhe 9,10m, Länge 11,00 Breite 10,84m
Ja
Kann eine Abweichung wegen Nichteinhaltung
der erforderlichen Abstandsflächen
in Aussicht gestellt werden?
Betrifft Landratsamt Starnberg, da Bauordnungsrecht
Die Var. 1-6 fügen
sich nach Art der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.
Die geplanten
Bauvorhaben fügen sich mit dem Maß der baulichen Nutzung nicht in die nähere
Umgebung ein, da sich im maßgeblichen Quartier kein Wohngebäude mit einer vergleichbaren Grundfläche und
Firsthöhe findet.
Die Var. A7/B7 und A8/B8 fügen sich
nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein.
Beim Bauantrag
sind das natürliche und das künftige Gelände mit Höhenkoten in allen Ansichten
der Planung einzutragen.
Einfriedungen sind
als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu
integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der
Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die
öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.
Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen
Grundstück zu versickern.
Zum Schutz des
Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die
Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von
Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde empfiehlt:
- zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und - bei
geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen
- eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen
- die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen