Einführung und Sachvortrag: Zweite Bürgermeister Dr. J. Sklarek
Beschluss:
Von dem
Baumfällantrag des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 02.11.2020, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltenden“ festgesetzten
Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 107 / Gauting.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.
Als Ersatzpflanzung ist in dem Umfeld des ursprünglichen Standortes (+/- 3 m) ein standortgerechter, heimischer Baum mit Stammumfang 20 bis 25 cm bei 1. Wuchsordnung oder Stammumfang 16 bis 18 cm bei 2. Wuchsordnung zu pflanzen.
Dr. Brigitte Kössinger Erste Bürgermeisterin ist gem. Art. 49 GO von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.