Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Antrag auf
Schnittmaßnahme des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 09.11.2020, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen einer Schnittmaßnahme von „zu
erhaltenden“ festgesetzten Bäumen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 127 / Gauting.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.
Stellungnahme Sachgebiet Umwelt:
Die Bäume weisen alte, äußerst große Kappungsstellen auf,
zudem ist an den Kappungsstellen eine in den Stamm hineinreichende Fäulnis
vorhanden. Um die Bruchsicherheit zu gewährleisten müssen die Äste auf 3 m
eingekürzt werden. Da die Linde wieder austreiben wird, muss die Krone
regelmäßig kontrolliert und durch Schnittmaßnahmen gepflegt werden. Für die
zukünftigen Pflegemaßnahmen, welche die Krone auf dem derzeitigen Maß halten
sollen, ist keine erneute Antragstellung nötig. Sollten umfassendere Maßnahmen
aufgrund des fortschreitenden Fäulnisprozesses notwendig werden, ist eine erneute
Antragstellung unumgänglich.