Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Von dem Antrag auf Schnittmaßnahme des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 09.11.2020, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen einer Schnittmaßnahme von „zu erhaltenden“ festgesetzten Bäumen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 127 / Gauting.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.

 

Stellungnahme Sachgebiet Umwelt:

 

Die Bäume weisen alte, äußerst große Kappungsstellen auf, zudem ist an den Kappungsstellen eine in den Stamm hineinreichende Fäulnis vorhanden. Um die Bruchsicherheit zu gewährleisten müssen die Äste auf 3 m eingekürzt werden. Da die Linde wieder austreiben wird, muss die Krone regelmäßig kontrolliert und durch Schnittmaßnahmen gepflegt werden. Für die zukünftigen Pflegemaßnahmen, welche die Krone auf dem derzeitigen Maß halten sollen, ist keine erneute Antragstellung nötig. Sollten umfassendere Maßnahmen aufgrund des fortschreitenden Fäulnisprozesses notwendig werden, ist eine erneute Antragstellung unumgänglich.