Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GRin Köhler


Beschluss:

 

Zu dem im Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen des Architekten Andreas Beier, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 14.09.2020, gestellten Fragen wird erneut wie folgt Stellung genommen, bzw. das gemeindliche Einvernehmen erklärt:

 

1.    Ist das Bauvorhaben hinsichtlich Art der baulichen Nutzung bauplanungsrechtlich zulässig?

 

Ja, wenn der Immissionsschutz eingehalten wird. Da sich auf dem Grundstück (Fl.Nr. 719/0) eine Schreinerei befindet, wird zur abschließenden Beurteilung ein Immissionsschutzgutachten notwendig.

 

 

2.    Ist das Bauvorhaben hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung bauplanungsrechtlich zulässig?

 

Ja.