Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GRin Köhler
Beschluss:
1. Ist das Bauvorhaben
hinsichtlich Art der baulichen Nutzung bauplanungsrechtlich zulässig?
Ja, wenn der Immissionsschutz eingehalten wird. Da sich auf dem Grundstück (Fl.Nr. 719/0) eine Schreinerei befindet, wird zur abschließenden Beurteilung ein Immissionsschutzgutachten notwendig.
2. Ist das
Bauvorhaben hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung bauplanungsrechtlich
zulässig?
Ja.