Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Antrag auf Befreiung von der gemeindlichen
Einfriedungssatzung nach dem Antrag des Antragstellers, mit Eingangsstempel der
Gemeinde vom 07.12.2020, wird eine
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit Art. 81 BayBO zugelassen.
Es wird empfohlen, die Lärmschutzwand auf Punktfundamente zu gründen, um das Wurzelwerk der angrenzenden Bäume zu schonen.