Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Zu dem Antrag auf Befreiung von der gemeindlichen Einfriedungssatzung nach dem Antrag des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 07.12.2020, wird eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit Art. 81 BayBO zugelassen.

 

Es wird empfohlen, die Lärmschutzwand auf Punktfundamente zu gründen, um das Wurzelwerk der angrenzenden Bäume zu schonen.