Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Von dem Baumfällantrag der Antragstellerin, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 04.12.2020, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltenden“ festgesetzten Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 146 / GAUTING.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.

 

Als Ersatzpflanzung ist in dem Umfeld des ursprünglichen Standortes (+/- 3 m) ein heimischer Baum 1. Wuchsordnung mit einem Stammumfang von mind. 20-25 cm zu pflanzen.