Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem
Baumfällantrag der Antragstellerin, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 04.12.2020, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltenden“ festgesetzten
Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 146 / GAUTING.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.
Als Ersatzpflanzung
ist in dem Umfeld des ursprünglichen Standortes (+/- 3 m) ein heimischer Baum
1. Wuchsordnung mit einem Stammumfang von mind. 20-25 cm zu pflanzen.