Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GRin Köhler, GR Brucker, GR Egginger, GR Jaquet
Beschluss:
Zu dem Bauvorbescheidsantrag nach
den Plänen des Architekten Ahel Bergsoy in der
Gemeinde Gauting, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 26.11.2020, wird wie folgt Stellung genommen
bzw. das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt.
1.
Ist auf
dem Grundstück die beabsichtigte Wohnnutzung zulässig?
Ja.
2.
Ist die
geplante Lage des Gebäudes auf dem Baugrundstück zulässig?
Ja, aber siehe auch Frage 6.
3.
Kann auf
dem Grundstück ein Gebäude mit einer Grundfläche von 140m² errichtet werden?
Ja.
4.
Ist die im
Plan dargestellte Geschossbebauung E+Il zulässig?
Ja.
5.
Ist eine
Wandhöhe WH = 9.0 m planungsrechtlich zulässig?
Ja.
6.
Ist im
Zuge des Abrisses vom Bestandsgebäude eine archäologische Ausgrabung der
Gebäudegrundfläche vorgeschrieben?
Das Vorhaben
berührt archäologisch sensibles Gebiet, es ist mit Bodenfunden zu rechnen. Die
Frage ist abschließend durch die Untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt
Starnberg zu beantworten.
Das natürliche und
das künftige Gelände mit Höhenkoten sind in allen Ansichten der Planung
einzutragen.