Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GRin Köhler, GR Brucker, GR Egginger, GR Jaquet


Beschluss:

 

Zu dem Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen des Architekten Ahel Bergsoy in der Gemeinde Gauting, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 26.11.2020, wird wie folgt Stellung genommen bzw. das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt.

 

 

1.            Ist auf dem Grundstück die beabsichtigte Wohnnutzung zulässig?

 

Ja.

 

2.            Ist die geplante Lage des Gebäudes auf dem Baugrundstück zulässig?

 

Ja, aber siehe auch Frage 6.

 

3.            Kann auf dem Grundstück ein Gebäude mit einer Grundfläche von 140m² errichtet werden?

 

Ja.

 

4.            Ist die im Plan dargestellte Geschossbebauung E+Il zulässig?

 

Ja.

 

5.            Ist eine Wandhöhe WH = 9.0 m planungsrechtlich zulässig?

 

Ja.

 

6.            Ist im Zuge des Abrisses vom Bestandsgebäude eine archäologische Ausgrabung der Gebäudegrundfläche vorgeschrieben?

 

Das Vorhaben berührt archäologisch sensibles Gebiet, es ist mit Bodenfunden zu rechnen. Die Frage ist abschließend durch die Untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Starnberg zu beantworten.

 

 

Das natürliche und das künftige Gelände mit Höhenkoten sind in allen Ansichten der Planung einzutragen.