Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Antrag auf Isolierte Befreiung zur Errichtung eines Packstation-Automaten mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 30.11.2020 wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Überschreitung des Bauraumes und der Grundfläche nicht den
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 136/GAUTING.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet, da es sich um geringfügige
Überschreitungen handelt, die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den
öffentlichen Belangen vereinbar ist.