Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach
den Plänen des Architekten Achim Hoffmann, mit
Eingangsstempel der Gemeinde vom 25.11.2020,
wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Nichteinhaltung des Bauraumes und der Art der Nutzung nicht den Festsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 59B/STOCKDORF. Allerdings soll die beantragte Nutzung auch nur während der Bauzeit des Entwicklungszentrums erfolgen, sodass diesem Bauantrag zugestimmt werden kann.
Das Vorhaben fügt sich
nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.