Abstimmung: Ja: 3, Nein: 10

Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Begründung des Antrags: GRin Dr. Reißfelder-Zessin

 

Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger informiert, dass die Zuständigkeit für Kindertageseinrichtungen bei den Trägern liege, d.h., nicht bei der Gemeinde.

Seitens der Schulen wurde kein Bedarf gemeldet, da alle Klassenräume ausreichend gelüftet werden können. Sie merkt an, dass Luftreinigungsgeräte auch nicht das Lüften ersetzen.

Die Anschaffungskosten können mit max. 50 % gefördert werden. Folgekosten obliegen der Gemeinde. Die Gesamtzahl an Klassenzimmern beträgt 127.

Alle Schulen sind mit CO² Meldern ausgerüstet worden.

 

Wortmeldung: GRe Platzer M, Vilgertshofer, Ebner

 

GRin Dr. Reißfelder-Zessin fragt nach, ob die Kindergärten über die Möglichkeit der Förderung informiert seien.

Die 1. Bürgermeisterin bejaht dies.

GRin Dr. Reißfelder-Zessin sieht ggfs. die Möglichkeit, dass mit Luftreinigungsgeräten in den Klassenzimmern, insbesondere in den Grundschulen, auf das Tragen der Masken verzichtet werden könne.

Die 1. Bürgermeisterin erwidert, dass über eine Maskenpflicht nicht die Gemeinde entscheide.

 

Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger fragt GRin Dr. Reißfelder-Zessin, ob sie mit den o.g. Ausführungen den Antrag als erledigt ansehe.

GRin Dr. Reißfelder-Zessin erwidert, dass sie einen Sachstandsbericht möchte.

 

Die 1. Bürgermeisterin stellt den Beschlussvorschlag gemäß Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Abstimmung.


Beschluss:

 

1.      Der Krisenausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage (Drucksache Ö 0145) und vom Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.11.2020.

 

2.      Der Krisenausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung informiert:

 

a)  Abfrage der aktuellen Lüftungssituation in den Schulen und Kitas.

 

b)  Rückmeldung der Einrichtungen, welche Räume aufgrund schlechter Belüftung vorrangig mit Zusatzgeräten ausgestattet werden müssen.

 

c)  Welche zusätzlichen Geräte könnten sinnvoll zum Einsatz kommen?

 

d)  Können zunächst Leihgeräte eingesetzt und getestet werden können?

 

e)  Welche Kosten fallen für eine Nachrüstung an und welcher Anteil davon könnte über Fördermittel aus Bund und Land gedeckt werden?